Amtsgericht Siegburg Beschluss, 09. Aug. 2013 - 43 UR II 4/13 (St)

ECLI:ECLI:DE:AGSU1:2013:0809.43UR.II4.13ST.00
09.08.2013

Tenor

wird der Antrag der Antragstellerin wegen gerichtlicher Anordnung gemäß § 166 Abs. 3 HGB kostenpflichtig zurückgewiesen


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Handelsgesetzbuch - HGB | § 166


(1) Der Kommanditist ist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen. (2) Die in § 118 dem von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellsch

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(1) Der Kommanditist ist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.

(2) Die in § 118 dem von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter eingeräumten weiteren Rechte stehen dem Kommanditisten nicht zu.

(3) Auf Antrag eines Kommanditisten kann das Gericht, wenn wichtige Gründe vorliegen, die Mitteilung einer Bilanz und eines Jahresabschlusses oder sonstiger Aufklärungen sowie die Vorlegung der Bücher und Papiere jederzeit anordnen.