Amtsgericht Köln Urteil, 20. Mai 2016 - 208 C 148/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0520.208C148.16.00
published on 20.05.2016 00:00
Amtsgericht Köln Urteil, 20. Mai 2016 - 208 C 148/16
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Tenor

1.) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Volltreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

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Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.