AGBN 109 C 323/14

ECLI:ECLI:DE:AGBN:2015:0218.109C323.14.00
18.02.2015

Gericht

Amtsgericht Bonn

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Landgericht Bonn Urteil, 29. Juli 2015 - 5 S 23/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 18.02.2015 (109 C 323/14) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

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