Rechtsgebiet
Nebenkosten
76 von 111 Normen · 5 Urteile im Überblick
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Die Nebenkosten („zweite Miete“) sind das fehleranfälligste Streitfeld des Mietrechts. Zivilrechtlich muss eigentlich der Vermieter alle Lasten der Mietsache tragen (§ 535 BGB). Eine Abwälzung der Kosten (Heizung, Müll, Grundsteuer) auf den Mieter erfordert eine präzise vertragliche Vereinbarung und fehlerfreie Abrechnung. Die juristische Zentralnorm für die Umlage ist § 556 BGB. Eine Abwälzung ist nur wirksam, wenn vertraglich auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) verwiesen wird. Diese listet abschließend 17 umlegbare Kostenarten auf. Instandhaltungs- und Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV); eine Vereinbarung, sie dem Wohnraummieter als Betriebskosten aufzuerlegen, ist unwirksam (§ 556 Abs. 5 BGB). Kleinreparaturen können in Grenzen vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Das gefährlichste Fallbeil für den Vermieter ist die formelle Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 BGB). Der Vermieter muss spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums formell korrekt abrechnen (für 2023 also bis zum 31.12.2024). Verfehlt er diese Frist, ist er mit Nachforderungen ausgeschlossen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der … Weiterlesen ›
Die Kosten einer Terrorversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für ein gewerbliches Mietobjekt abschließt, weil die Versicherung gegen Terrorgefahren nicht mehr von … Weiterlesen ›
Ein Vermieter kann von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen, wenn die Betriebskostenabrechnung nur dem in Anspruch genommenen Mieter, nicht aber auch den weiteren … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Wohnraummietrecht“.
Schlüsselnormen
- § 28 II. BVInstandhaltungskosten
- § 27 II. BVBetriebskosten
- § 15 II. BVEigenleistungen
- § 19 II. BVKapitalkosten
- § 20 II. BVEigenkapitalkosten
- § 42 II. BVWohnfläche
- § 44 II. BV§ 44
- § 1 II. BVAnwendungsbereich der Verordnung
- § 26 II. BVVerwaltungskosten
- § 43 II. BV§ 43
- § 45 II. BVBefugnisse des Bauherrn und seines Rechtsnachfolgers
- § 12 II. BVInhalt des Finanzierungsplanes
- § 13 II. BVFremdmittel
- § 14 II. BVVerlorene Baukostenzuschüsse
- § 16 II. BVErsatz der Eigenleistung
- § 17 II. BV§ 17
- § 2 II. BVGegenstand der Berechnung
- § 3 II. BVGliederung der Berechnung
- § 4 II. BVMaßgebende Verhältnisse für die Aufstellung der Berechnung
- § 4a II. BVBerücksichtigung von Änderungen bei Aufstellung der Berechnung
- § 4b II. BVBerechnung für steuerbegünstigten Wohnraum, der mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert ist
- § 4c II. BVBerechnung des angemessenen Kaufpreises aus den Gesamtkosten
- § 32 II. BVVoraussetzungen für besondere Arten der Wirtschaftlichkeitsberechnung
- § 33 II. BVTeilwirtschaftlichkeitsberechnung
- § 34 II. BVGesamtkosten in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
- § 35 II. BVFinanzierungsmittel in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
- § 36 II. BVLaufende Aufwendungen und Erträge in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
- § 37 II. BVGesamtwirtschaftlichkeitsberechnung
- § 38 II. BVTeilberechnungen der laufenden Aufwendungen
- § 39 II. BVVereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung
- § 39a II. BVZusatzberechnung
- § 18 II. BVLaufende Aufwendungen
- § 21 II. BVFremdkapitalkosten
- § 22 II. BVZinsersatz bei erhöhten Tilgungen
- § 23 II. BVÄnderung der Kapitalkosten
- § 23a II. BVMarktüblicher Zinssatz für erste Hypotheken
- § 24 II. BVBewirtschaftungskosten
- § 25 II. BVAbschreibung
- § 29 II. BVMietausfallwagnis
- § 30 II. BVÄnderung der Bewirtschaftungskosten
- § 31 II. BVErträge
- § 10 II. BVLeistungen gegen Renten
- § 11 II. BVÄnderung der Gesamtkosten, bauliche Änderungen
- § 11a II. BVNicht feststellbare Gesamtkosten
- § 5 II. BVGliederung der Gesamtkosten
- § 6 II. BVKosten des Baugrundstücks
- § 7 II. BVBaukosten
- § 8 II. BVBaunebenkosten
- § 9 II. BVSach- und Arbeitsleistungen
- § 40 II. BVLastenberechnung
- § 40a II. BVAufstellung der Lastenberechnung durch den Bauherrn
- § 40b II. BVAufstellung der Lastenberechnung durch den Erwerber
- § 40c II. BVErmittlung der Belastung
- § 40d II. BVBelastung aus dem Kapitaldienst
- § 41 II. BVBelastung aus der Bewirtschaftung
- § 46 II. BVÜberleitungsvorschriften
- § 47 II. BV§ 47
- § 48 II. BV§ 48
- § 48a II. BVBerlin-Klausel
- § 49 II. BVGeltung im Saarland
- § 50 II. BV§ 50
- § 20 NMV 1970Umlagen neben der Einzelmiete
- § 4 NMV 1970Erhöhung der Kostenmiete infolge Erhöhung der laufenden Aufwendungen
- § 21 NMV 1970Umlegung der Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung
- § 3 NMV 1970Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete
- § 5 NMV 1970Senkung der Kostenmiete infolge Verringerung der laufenden Aufwendungen
- § 6 NMV 1970Erhöhung der Kostenmiete wegen baulicher Änderungen
- § 29 NMV 1970Auskunftspflicht des Vermieters
- § 10 NMV 1970Mieterleistungen
- § 9 NMV 1970Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung
- § 24 NMV 1970Umlegung der Kosten des Betriebs von Aufzügen
- § 25b NMV 1970§ 25b
- § 26 NMV 1970Zuschläge neben der Einzelmiete
- § 1 NMV 1970Anwendungsbereich der Verordnung
- § 2 NMV 1970Anwendung der Zweiten Berechnungsverordnung
- § 5a NMV 1970Änderung der Kostenmiete infolge Änderung der Wirtschaftseinheit
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