(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:

1.
die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
2.
die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

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Familienrecht: Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

24.04.2014

Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen.

Gewerbemietrecht: Unwirksame Klausel zur Umlegung von Kosten des „Centermanagers“

21.12.2012

zur Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten-BGH vom 26.09.12-Az:XII ZR 112/10

Betriebskosten: Umlagefähigkeit sonstiger Betriebskosten

24.02.2012

„Sonstige Betriebskosten“ können auf gewerblichen Mieter übergewälzt werden, wenn sie im Einzelnen benannt sind-OLG Düsseldorf vom 15.12.11-Az:I-10 U 96/11
Nebenkosten

Referenzen - Gesetze | § 1 BetrKV

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§ 1 BetrKV wird zitiert von 1 anderen §§ im Betriebskostenverordnung.

Betriebskostenverordnung - BetrKV | § 2 Aufstellung der Betriebskosten


Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2013 - XII ZR 72/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 72/11 Verkündet am: 20. März 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Aug. 2011 - XII ZR 205/09

bei uns veröffentlicht am 03.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 205/09 Verkündet am: 3. August 2011 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2007 - VIII ZR 19/07

bei uns veröffentlicht am 14.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 19/07 Verkündet am: 14. November 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2014 - XII ZB 25/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 25/13 Verkündet am: 5. Februar 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2010 - VIII ZR 73/10

bei uns veröffentlicht am 20.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 73/10 Verkündet am: 20. Oktober 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2012 - XII ZR 112/10

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 112/10 Verkündet am: 26. September 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2012 - VIII ZR 41/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 41/12 Verkündet am: 14. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2007 - VIII ZR 123/06

bei uns veröffentlicht am 14.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 123/06 Verkündet am: 14. Februar 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2010 - XII ZR 69/08

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 69/08 Verkündet am: 24. Februar 2010 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2019 - VIII ZR 62/19

bei uns veröffentlicht am 18.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 62/19 Verkündet am: 18. Dezember 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Sept. 2014 - XII ZR 56/11

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XII ZR56/11 Verkündet am: 10. September 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08

bei uns veröffentlicht am 27.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 78/08 Verkündet am: 27. Mai 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2009 - XII ZR 109/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 109/08 Verkündet am: 9. Dezember 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Landgericht München I Endurteil, 17. Apr. 2019 - 14 S 15269/18

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 28.09.2018 abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.408,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Endurteil, 17. Okt. 2016 - 5 C 449/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.173,82 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 537,03 € seit 07.06.2016 und aus weiteren 636,79 € seit 01.07.2016 sowie

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2018 - VIII ZR 254/17

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 254/17 Verkündet am: 19. Dezember 2018 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. März 2017 - VIII ZR 50/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 50/16 vom 14. März 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:140317BVIIIZR50.16.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterin Dr. H

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2017 - VIII ZR 249/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 249/15 Verkündet am: 25. Januar 2017 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Amtsgericht Halle (Saale) Urteil, 16. Aug. 2016 - 95 C 307/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7,03 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.08.2015 zu zahlen, die weitergehende Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ¾ de

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2016 - VIII ZR 209/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 209/15 Verkündet am: 11. Mai 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Landgericht Hagen Urteil, 04. März 2016 - 1 S 198/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.10.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wetter insoweit abgeändert, als über den ausgeurteilten Duldungsanspruch weitergehend festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, nach Einbau de

Landgericht Düsseldorf Urteil, 12. Nov. 2015 - 21 S 13/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.01.2015 - Az.: 42 C #####/#### - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie

Amtsgericht Köln Urteil, 18. Aug. 2015 - 211 C 32/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor 1.       Die Klage wird abgewiesen. 2.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 51 % und die Beklagten zu 49 %. 3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 09. Juli 2015 - I-10 U 126/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3. Juli 2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Kl

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Mai 2015 - I-10 U 29/15

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Oktober 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird ve

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2014 - XII ZR 170/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 170/13 Verkündet am: 17. Dezember 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 10. Sept. 2014 - XII ZR 56/11

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20. April 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage über die tei

Landgericht Magdeburg Urteil, 04. Feb. 2014 - 11 O 623/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.275,60 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 666,73 € seit dem 30.9.2011, aus weiteren 352,99 € seit dem 4.11.2011 und aus weiteren 255, 88 € seit dem 24.7.2012

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 17. Okt. 2013 - 3 U 158/06

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor 1. Das mit Urteil des Senats vom 10.04.2008 abgeänderte Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 25.08.2006 - 2 O 179/05 - wird weiter abgeändert und die Beklagte verurteilt, weitere 3.898,62 € nebst Zinsen hierauf in Höhe von 8 Prozentpun

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 28. März 2013 - 6 U 720/12

bei uns veröffentlicht am 28.03.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 16. Mai 2012 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.331,81 € nebst Zinsen in Höhe

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Nov. 2010 - L 12 AS 1520/09

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 3. März 2009 insoweit abgeändert, als die Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 19. Oktober 2007 und des Änderungsbescheids vom 13. Dezember 2007 in der Gesta

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 21. Okt. 2009 - 9 UF 26/09

bei uns veröffentlicht am 21.10.2009

Tenor 1. Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Saarbrücken vom 8. Januar 2007 – 40 F 318/05 S – teilweise unter Ziffer 3. dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller unter Klageabweisung im Übrig

Sozialgericht Neubrandenburg Urteil, 18. Okt. 2009 - S 13 AS 256/06

bei uns veröffentlicht am 18.10.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten sind nicht verpflichtet, einander Kosten zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme von Kosten eines Breitbandkabelanschlusses als Ko

Landgericht Heidelberg Urteil, 18. Juli 2008 - 5 S 14/08

bei uns veröffentlicht am 18.07.2008

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 01.02.2008 - 2 C 39/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann

Amtsgericht Mannheim Urteil, 09. Mai 2008 - 10 C 404/07

bei uns veröffentlicht am 09.05.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden B

Amtsgericht Lübeck Urteil, 05. Nov. 2007 - 21 C 1668/07

bei uns veröffentlicht am 05.11.2007

Tenor Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Kosten für die Wartung von in ihrer Wohnung in L. durch die Klägerin installierte Rauchmelder zu tragen. Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ab de

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 27. Sept. 2006 - S 15 SO 6319/05

bei uns veröffentlicht am 27.09.2006

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 26.04.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.09.2005 und des Bescheides vom 23.01.2006 verurteilt, dem Kläger ab 01.05.2005 ein weiteres monatliches Betreuungsentgelt in

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 28. Juni 2006 - L 13 AS 2297/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 28.06.2006

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 3. Februar 2006 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die außergerichtlichen Kosten auch des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Amtsgericht Reutlingen Urteil, 20. Jan. 2004 - 2 C 2126/03

bei uns veröffentlicht am 20.01.2004

Tatbestand   1  (aus Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM) 2  Zwischen den Parteien besteht seit 18.8.1998 ein schriftlicher Wohnraummietvertrag. Eine zweite Wohnung im Gebäude haben die Kläger an eine weitere M