Rechtsgebiet
E-Mail und eCommerce
Dieser Text wurde von einer KI erstellt. Die redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen steht noch aus.
Das Recht des Electronic Commerce und der E-Mail-Kommunikation bildet das Fundament des Online-Handels. In diesem hochregulierten Bereich werden vertragliche Fehler im Online-Shop von Mitbewerbern über das UWG streng durch Abmahnungen sanktioniert. Die Vertragsabwicklung unterliegt strengsten Formvorschriften. Gemäß § 312i BGB muss der Händler zwingend technische Mittel bereitstellen, um Eingabefehler vor der Bestellung zu korrigieren. Ein absolutes rechtliches Streitfeld ist der Bestell-Button (§ 312j Abs. 3 BGB): Ist dieser nicht glasklar beschriftet (z. B. „Zahlungspflichtig bestellen“), kommt rechtlich zwingend überhaupt kein Vertrag zustande. Der Kunde muss die gelieferte Ware dann nicht bezahlen. Bei Newslettern und E-Mail-Werbung ist die Lage extrem restriktiv (Spam-Verbot). Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästigung; für Werbung an Bestandskunden gilt unter engen Voraussetzungen eine Ausnahme (§ 7 Abs. 3 UWG). Zum Nachweis der Einwilligung dient in der Praxis häufig das Double-Opt-In-Verfahren. Fehlt die Einwilligung, kann der Werbende abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden; eine Vertragsstrafe droht erst, wenn er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat.
Datenschutz im E-Mail-Verkehr Das Versenden von E-Mails, insbesondere im Marketing-Kontext, erfordert die Einhaltung von Datenschutzvorschriften. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Recht der Kommunikationsnetze und -dienste“.
Passende Apps
anwalttoolsauch als White-Label für Kanzleien