Rechtsgebiet
Bauvertrag
5 Unterthemen · 80 von 189 Normen · 2 Urteile im Überblick
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Der Bauvertrag ist das dogmatische Herzstück des privaten Baurechts. Er ist eine hochkomplexe Spezialform des Werkvertrags, bei der sich der Bauunternehmer zur mangelfreien Errichtung eines Bauwerks verpflichtet, während der Bauherr den Werklohn schuldet. Die juristische Zentralnorm ist § 650a BGB. Das Gesetz statuiert eine verschuldensunabhängige Erfolgsgarantie: Der Unternehmer schuldet rechtlich nicht nur Bemühung, sondern den funktionstauglichen Erfolg (z. B. ein dichtes Dach). Weicht das Ist vom Soll ab, liegt ein Sachmangel (§ 633 BGB) vor, der Nacherfüllung auslöst. Wird die VOB/B als Ganzes ohne inhaltliche Abweichungen gegenüber einem Unternehmer einbezogen, ist sie der Inhaltskontrolle einzelner Klauseln entzogen (§ 310 Abs. 1 Satz 3 BGB). Ein brandgefährliches Streitfeld ist das Anordnungsrecht (§ 650b BGB). Der Bauherr hat das einseitige, absolute Recht, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen. Der Unternehmer muss der Anordnung grundsätzlich Folge leisten und hat nach § 650c BGB einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung.
Das Bauvertragsrecht ist ein essentieller Bereich des Zivilrechts, der die rechtlichen Aspekte von Bauverträgen regelt. Weiterlesen ›
Bei der Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags kann der Auftragnehmer in besonderen Ausnahmefällen die ihm zustehende Mindestvergütung in der Weise abrechnen, dass er die gesamte Leistung … Weiterlesen ›
Die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels sind unverhältnismäßig, wenn der mit der Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Privates Baurecht und Werkvertragsrecht“.
Schlüsselnormen
- § 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
- § 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln
- § 633 BGB Sach- und Rechtsmangel
- § 635 BGB Nacherfüllung
- § 649 BGB Kostenanschlag
- § 632 BGB Vergütung
- § 641 BGB Fälligkeit der Vergütung
- § 640 BGB Abnahme
- § 638 BGB Minderung
- § 637 BGB Selbstvornahme
- § 648a BGB Kündigung aus wichtigem Grund
- § 645 BGB Verantwortlichkeit des Bestellers
- § 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche
- § 651 BGB (jetzt § 650)
- § 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers
- § 642 BGB Mitwirkung des Bestellers
- § 639 BGB Haftungsausschluss
- § 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
- § 651a BGB Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
- § 651f BGB Änderungsvorbehalte; Preissenkung
- § 651h BGB Rücktritt vor Reisebeginn
- § 632a BGB Abschlagszahlungen
- § 651c BGB Verbundene Online-Buchungsverfahren
- § 651d BGB Informationspflichten; Vertragsinhalt
- § 643 BGB Kündigung bei unterlassener Mitwirkung
- § 650 BGB Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
- § 651g BGB Erhebliche Vertragsänderungen
- § 644 BGB Gefahrtragung
- § 651i BGB Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
- § 651k BGB Abhilfe
- § 650f BGB Bauhandwerkersicherung
- § 651e BGB Vertragsübertragung
- § 646 BGB Vollendung statt Abnahme
- § 647 BGB Unternehmerpfandrecht
- § 651m BGB Minderung
- § 651j BGB Verjährung
- § 651l BGB Kündigung
- § 641a BGB (weggefallen)
- § 650a BGB Bauvertrag
- § 651b BGB Abgrenzung zur Vermittlung
- § 650i BGB Verbraucherbauvertrag
- § 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
- § 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften
- § 650c BGB Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2
- § 651n BGB Schadensersatz
- § 650e BGB Sicherungshypothek des Bauunternehmers
- § 650o BGB Abweichende Vereinbarungen
- § 651p BGB Zulässige Haftungsbeschränkung; Anrechnung
- § 651y BGB Abweichende Vereinbarungen
- § 650g BGB Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
- § 650l BGB Widerrufsrecht
- § 650n BGB Erstellung und Herausgabe von Unterlagen
- § 650q BGB Anwendbare Vorschriften
- § 650r BGB Sonderkündigungsrecht
- § 650b BGB Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
- § 650h BGB Schriftform der Kündigung
- § 650j BGB Baubeschreibung
- § 650k BGB Inhalt des Vertrags
- § 650m BGB Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs
- § 650s BGB Teilabnahme
- § 650t BGB Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer
- § 651q BGB Beistandspflicht des Reiseveranstalters
- § 651w BGB Vermittlung verbundener Reiseleistungen
- § 647a BGB Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft
- § 650d BGB Einstweilige Verfügung
- § 650v BGB Abschlagszahlungen
- § 651o BGB Mängelanzeige durch den Reisenden
- § 651r BGB Insolvenzsicherung; Sicherungsschein
- § 651s BGB Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter
- § 651t BGB Rückbeförderung; Vorauszahlungen
- § 651u BGB Gastschulaufenthalte
- § 651v BGB Reisevermittlung
- § 651x BGB Haftung für Buchungsfehler
- § 15 HOAI Fälligkeit des Honorars, Abschlagszahlungen
- § 4 HOAI Anrechenbare Kosten
- § 8 HOAI Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
- § 7 HOAI Honorarvereinbarung
- § 10 HOAI Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs
- § 33 HOAI Besondere Grundlagen des Honorars
- § 34 HOAI Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Aktuelle Urteile
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