Vertragsrecht: Werklohn: Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags
published on 28/02/2009 14:50
Vertragsrecht: Werklohn: Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags

Authors
Bei der Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags kann der Auftragnehmer in besonderen Ausnahmefällen die ihm zustehende Mindestvergütung in der Weise abrechnen, dass er die gesamte Leistung als nicht erbracht zugrunde legt und von dem Pauschalpreis die hinsichtlich der Gesamtleistung ersparten Aufwendungen absetzt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verweist in seiner Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach ist eine solche Abrechnung ausnahmsweise zulässig, wenn nur ein kleiner Teil der geschuldeten Leistungen erbracht worden ist. Im vorliegenden Fall habe der Auftragnehmer gar keine Eigenleistung erbringen wollen. Der Auftrag sollte vielmehr ausschließlich mit Subunternehmern erbracht werden. Damit würde der Wert der nicht erbrachten Leistungen den Aufwendungen entsprechen, die nach den Angeboten der Subunternehmer insgesamt hätten erbracht werden müssen. Da es über die Subunternehmerleistungen hinaus keine (abzurechnenden) eigenen Leistungen gegeben habe, sei die Summe der zu erbringenden Subunternehmerleistungen mit der Gesamtleistung des Auftragnehmers identisch. Der Differenzbetrag zum vereinbarten Gesamtwerklohn könne damit als Vergütung verlangt werden (OLG Celle, 14 U 79/08).
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verweist in seiner Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach ist eine solche Abrechnung ausnahmsweise zulässig, wenn nur ein kleiner Teil der geschuldeten Leistungen erbracht worden ist. Im vorliegenden Fall habe der Auftragnehmer gar keine Eigenleistung erbringen wollen. Der Auftrag sollte vielmehr ausschließlich mit Subunternehmern erbracht werden. Damit würde der Wert der nicht erbrachten Leistungen den Aufwendungen entsprechen, die nach den Angeboten der Subunternehmer insgesamt hätten erbracht werden müssen. Da es über die Subunternehmerleistungen hinaus keine (abzurechnenden) eigenen Leistungen gegeben habe, sei die Summe der zu erbringenden Subunternehmerleistungen mit der Gesamtleistung des Auftragnehmers identisch. Der Differenzbetrag zum vereinbarten Gesamtwerklohn könne damit als Vergütung verlangt werden (OLG Celle, 14 U 79/08).
Show what you know!

33 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
26/01/2012 13:43
Unterlassen eines Hinweises kann Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor-BGH vom 22.12.11-Az:VII ZR 67/11
SubjectsAbrechnung & Vergütung
19/01/2012 11:35
Abrechnung nach Stunden-Unternehmer muss darlegen und beweisen, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden-OLG Hamm vom 08.02.11-Az:21 U 88/10
SubjectsAbrechnung & Vergütung
19/12/2013 12:56
Betreffend dem Ausnahmefall der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI, hier verneint.
SubjectsAbrechnung & Vergütung
23/01/2014 12:39
Ein Auftragnehmer kann der werkvertraglichen Verpflichtung zur Vorlage von Rapporten bzw. Stundenzetteln auch noch mit der Erteilung einer Schlussrechnung Genüge tun.
SubjectsAbrechnung & Vergütung
Artikel zu Abrechnung & Vergütung