Terminsvertreter
06/07/2008 12:45
Ein Terminsvertreter ist ein Rechtsanwalt, der die Vertretung des Prozessbevollmächtigten in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins wahrnimmt.
Hierzu gehört auch die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts.
Hierzu gehört auch die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts.