IT-Recht
16/01/2012 11:34
Während sich das Internetrecht / Informationsrecht mit dem Inhalt des Internets befasst, regelt das IT-Recht (Informationstechnologie-Recht) die elektronische Datenverarbeitung, somit also die Funktionalität des Internets. Früher wurde das IT-Recht auch als Computerrecht, EDV-Recht oder Informatikrecht bezeichnet.
Ebenso wie für das Internetrecht existiert auch für das IT-Recht kein einheitliches Gesetzbuch, sondern es setzt sich aus verschiedenen Teilgebieten anderer Rechtsgebiete zusammen. Dazu zählen u.a. das Telekommunikationsrecht und das Domainrecht.
Ebenso wie für das Internetrecht existiert auch für das IT-Recht kein einheitliches Gesetzbuch, sondern es setzt sich aus verschiedenen Teilgebieten anderer Rechtsgebiete zusammen. Dazu zählen u.a. das Telekommunikationsrecht und das Domainrecht.