Internetrecht
16/01/2012 11:30
Der Begriff des Internetrechts (auch: Informationsrecht) beschreibt das Recht, das sich mit der Lösung rechtlicher Probleme befasst, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets ergeben. Da es sich beim Internetrecht / Informationsrecht um eine Querschnittsmaterie handelt, die Bezüge zu den verschiedensten Rechtsgebieten aufweist, lässt es sich nicht immer klar von anderen Rechtsgebieten abgrenzen.
Das Internetrecht / Informationsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern fließt in verschiedene Regelungskomplexe mit ein. So z.B. in das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht.
Das Internetrecht / Informationsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern fließt in verschiedene Regelungskomplexe mit ein. So z.B. in das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht.