Domainrecht
16/01/2012 11:37
Das Domainrecht bezeichnet diejenigen Regelungen, die die Vergabe von Internetdomains festlegen. Diese sind nicht gesetzlich normiert, sondern haben sich allein aus der richterlichen Rechtsfortbildung entwickelt.
Die Vergabe von Domains erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip, d.h. derjenige, der als erstes eine Domain angemeldet hat, darf diese auch nutzen. Ausnahmen hiervon können sich jedoch aufgrund des Namensrecht oder des Markenrechts ergeben.
Die Vergabe von Domains erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip, d.h. derjenige, der als erstes eine Domain angemeldet hat, darf diese auch nutzen. Ausnahmen hiervon können sich jedoch aufgrund des Namensrecht oder des Markenrechts ergeben.