Bioenergiefonds/Biomassefonds

bei uns veröffentlicht am19.05.2010

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
Biomassefonds sind als Energiefonds erst seit dem Jahr 2004 nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Anleger interessant. Die dort festgelegten erhöhten Vergütungssätze für Strom aus Bioenergieanlagen machten Kapitalanlagen in Biomassefonds und Bioenergiefonds erst rentabel und somit für die Anleger attraktiv.

Besonders hoch ist der Anteil der Erzeugung von Strom aus Biogas, der Markt gilt als besonders wachstumsstark. Es gilt aber stets zu bedenken:  Die Rentabilität dieser Fonds steht und fällt mit der gesetzlich vorgeschriebenen Vergütung im EEG. Diese ist im EEG zunächst für 20 Jahre festgeschrieben. Das bietet Initiatoren, Betreibern und Anlegern einen gewissen Grad an Planungssicherheit. Allerdings müssen die Voraussetzungen hierfür vorliegen.


Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien


Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023

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