Herr Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Herr Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Thomas Offenloch (*18. Juni 1972 in Konstanz) war von Oktober 2013 bis Januar 2023 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und gehörte dem VI. Zivilsenat an, der für das Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Juristische Laufbahn

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Frankfurt am Main und dem Referendariat am Landgericht Konstanz trat Offenloch 1998 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er war zunächst an verschiedenen Amts- und Landgerichten sowie bei der Staatsanwaltschaft tätig. Im Jahr 2001 wurde er zum Richter am Amtsgericht ernannt. Es folgten Abordnungen an das Justizministerium Baden-Württemberg, wo er später als Referatsleiter und stellvertretender Abteilungsleiter tätig war. 2007 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 2010 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt und 2011 zum Leitenden Ministerialrat befördert. 

Tätigkeit am Bundesgerichtshof

Am 1. Oktober 2013 wurde Offenloch zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem VI. Zivilsenat zugewiesen.Dort war er bis zu seiner Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2023 tätig. Während seiner Zeit am BGH war er auch Mitglied des Senats für Notarsachen und übernahm 2019 dessen stellvertretenden Vorsitz.

In seiner Tätigkeit am Bundesgerichtshof war Offenloch an mehreren beachteten Entscheidungen beteiligt. So war er Berichterstatter in der Sache VI ZR 336/21, die sich mit der Frage befasste, ob die vorübergehende Beeinträchtigung der Nutzung einer Sache durch unmittelbare Einwirkung als Sachbeschädigung gemäß § 7 StVG gilt. 

Wechsel zum Bundesverfassungsgericht

Am 15. Dezember 2022 wurde Offenloch vom Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt, nachdem er zuvor im Wahlausschuss von der FDP vorgeschlagen wurde. Die Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erfolgte am 11. Januar 2023. Er folgte auf Peter M. Huber und ist seitdem Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. 

Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Offenloch in der juristischen Aus- und Fortbildung. Er war als Referent bei verschiedenen Veranstaltungen tätig und veröffentlichte Fachbeiträge zu haftungsrechtlichen Fragestellungen. So war er beispielsweise als Referent beim Deutschen Autorechtstag aktiv.

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published on 15/12/2023 14:54

Der Bundesgerichtshof (BGH) klärte in diesem Urteil, ob die vorübergehende Beeinträchtigung der Nutzung einer Sache durch unmittelbare Einwirkung als Sachbeschädigung gemäß § 7 StVG gilt. Hiervon ist nach Auffassun
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