Herr Holger Rothfuß, Richter am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Gericht
Dr. Holger Rainer Rothfuß (*12. Mai 1950 in Pforzheim) wurde am 2. Mai 1996 vom Richterwahlausschuss zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Nach einer kurzen Tätigkeit im damals in Berlin sitzenden 5. Strafsenat wechselte er im Oktober 1997 in den 2. Strafsenat in Karlsruhe; seit Oktober 2009 gehörte er dem 1. Strafsenat an. Ab dem 1. August 2014 fungierte er als stellvertretender Vorsitzender dieses Senats.
Vor seiner BGH-Zeit war Rothfuß im höheren Justizdienst in Baden-Württemberg tätig: Nach dem Referendariat wirkte er als Richter und Staatsanwalt am Amtsgericht Rastatt sowie am Landgericht Baden-Baden und Gernsbach. 1980–1982 war er im Bundesjustizministerium mit Aufgaben im internationalen Zivil- und Privatrecht betraut; anschließend wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt am BGH und stieg später dort zum Oberstaatsanwalt auf.
In seinen Jahren am BGH war Rothfuß unter anderem ordentliches Mitglied des Großen Senats für Strafsachen sowie des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Als stellvertretender Vorsitzender vertrat er den 1. Strafsenat aktiv auch in übergeordneten Gremien.
Daneben ist Rothfuß als Fachautor und Vortragender profilierte Persönlichkeit im Strafrecht: Er veröffentlichte u. a. Beiträge über das Fragerecht, über standardisierte Messverfahren sowie zur Tenorierung von Urteilen. Seine Fachvorträge – z. B. bei der Deutschen Richterakademie und internationalen Veranstaltungen – behandeln Themen wie Strafprozessrecht, digitale Vernehmungstechniken oder Strafzumessung.
Mit dem Erreichen der Altersgrenze trat Rothfuß am 30. September 2015 in den Ruhestand. Seitdem ist er weiterhin als gefragter Referent in der Fortbildung etablierter Juristinnen und Juristen aktiv.
Dr. Rothfuß zeichnet sich durch eine langjährige Karriere im Strafrecht aus – mit früher internationaler Erfahrung, klarem Engagement im Strafprozess und hohem fachlichem Renommee. Als stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats und Mitglied im Großen Senat hat er über Jahre maßgeblich die BGH-Rechtsprechung mitgeprägt. Auch nach seinem Ausscheiden bleibt er durch Publikationen und Vorträge eine prägende Stimme in Fachkreisen.

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