Herr Dr. Klaus Bacher, Richter am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Herr Dr. Klaus Bacher, Richter am Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Klaus Bacher (*15. Juni 1964 in Tuttlingen) wurde am 1. Juli 2009 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seitdem dem X. Zivilsenat an, den er seit dem 2. Juni 2020 als Vorsitzender leitet. Der X. Senat ist in Karlsruhe die oberste Instanz für Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Reise- und Personenbeförderungsvertragsrecht sowie Schenkungsstreitigkeiten.

Seine juristische Karriere führte ihn nach dem zweiten Staatsexamen 1994 in den höheren Justizdienst Baden-Württembergs. Erste Stationen als Proberichter umfassten das Amtsgericht Freiburg und das Landgericht Mannheim. 1997 wurde er Richter am Landgericht Mannheim, gefolgt von Abordnungen zum Justizministerium Baden-Württemberg (1997–2000) und zum Bundesgerichtshof (2000–2003), wo er in der Patentabteilung tätig war. 2004 wechselte er als Richter ans Oberlandesgericht Karlsruhe, bevor er 2009 am BGH seine Karriere fortsetzte.

Im X. Zivilsenat ist Dr. Bacher seit 2011 engagiert, wurde 2016 stellvertretender Vorsitzender und 2020 dessen Vorsitzender . Seine Expertise wird sowohl im Patent- als auch im Kartellrecht geschätzt – bis 2019 gehörte er parallel dem XIII. Zivilsenat für Kartell- und Energierecht an.

Zudem ist Dr. Bacher ein profilierter Fachautor: Er ist Mitautor und ab der 12. Auflage Herausgeber des renommierten Benkard-Kommentars zum Patentgesetz und seit 2016 Herausgeber des Standardwerks „Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren“.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagiert sich Dr. Bacher als gefragter Vortragender, etwa bei GRUR-Tagungen und Veranstaltungen der Deutschen Anwaltsakademie. Er gilt als einer der führenden Patentrechtsexperten Deutschlands 

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

moreResultsText

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

published on 30.09.2024 22:52

FluggastrechteVO Art. 5 Abs. 3 Die Notwendigkeit der Enteisung eines Flugzeugs vor dem Start ist jedenfalls an Flughäfen und in Zeiträumen, in denen mit winterlichen Temperaturen zu rechnen ist, kein außergewöhnlicher Umstand im
published on 14.12.2023 15:49

Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass bei einer Pauschalreise ein Umstand als außergewöhnlich im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB eingestuft werden kann, selbst wenn er bei der Buchung bekannt war oder vorhersehbar war. Bei der Bewertung
published on 27.07.2023 22:55

Bei einer Flugannullierung kann der neue Termin für die Ersatzbeförderung frei gewählt werden. Dabei entstehen dem Fluggast keine zusätzlichen Kosten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Fluggesellschaften  auch
published on 21.01.2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 12/12 Verkündet am: 21. Januar 2014 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Karlsruhe

Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
0721 159-2512