Frau Dr. Eva-Maria Derstadt, Richterin am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

Frau Dr. Eva-Maria Derstadt, Richterin am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Eva‑Maria Derstadt (*7. Januar 1969) ist seit dem 30. Januar 2014 Richterin am Bundesgerichtshof und gehört dem XI. Zivilsenat an, dem sogenannten „Bankensenat“, zuständig für Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht sowie Darlehens- und Bürgschaftsangelegenheiten .

Nach ihrem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1999 trat sie in den höheren Justizdienst von Nordrhein-Westfalen ein. Ihre ersten Stationen führten sie ans Amtsgericht Menden und Landgericht Dortmund. Zwischen 2000 und 2002 war sie im NRW-Justizministerium tätig. 2002 wechselte sie als Richterin an das Landgericht Hagen. Von 2005 bis 2008 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesgerichtshof – eine frühe Weichenstellung für ihre spätere Rolle in Karlsruhe. 2008 wechselte sie zum Oberlandesgericht Hamm. Außerdem war sie als Rechtsreferentin im Kabinett des deutschen Richters Thomas von Danwitz beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg tätig.

Ihre Berufung an den BGH erfolgte 2014, und sie wurde dem XI. Senat zugeordnet. Seitdem wirkt sie regelmäßig an wichtigen Entscheidungen mit – unter anderem bei Urteilen wie XI ZR 272/16 (21. Februar 2017) und XI ZR 233/16, die sich mit der Wirksamkeit von Klauseln in Bank- und Immobiliendarlehen befassten.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist Dr. Derstadt als Fachautorin gefragt. So war sie Referentin beim renommierten Münsteraner Bankrechtstag 2025 zum Thema „zur aktuellen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats“. Zudem wird sie als Expertin in der Fachzeitschrift Recht der Zahlungsdienstehervorgehoben.

Dr. Derstadt bringt fundierte Expertise aus Justiz, EU-Umfeld und BGH-Wissenschaft in die Arbeit des XI. Senats ein. Ihre Urteilsmitwirkung zeigt eine konsequente Orientierung an Anlegerschutz und Bankpraxis. Als gefragte Rednerin und Autorin prägt sie zugleich den fachlichen Austausch und die Fortentwicklung des Bankrechts.

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published on 21.02.2017 00:00

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published on 19.09.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 17/15 vom 19. September 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 2, 13, 15, 20, 22 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 575 Abs. 3 Nr. 3 BGB § 157 D a) Jedes Feststellungs
published on 04.07.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 233/16 Verkündet am: 4. Juli 2017 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 307 Abs. 1,
published on 04.07.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 562/15 Verkündet am: 4. Juli 2017 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307 Abs. 1, Ab

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