Frau Dr. Desirée Dauber, Richterin am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

Frau Dr. Desirée Dauber, Richterin am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Desirée Dauber (*18. September 1973, Darmstadt) ist seit dem November 2014 Richterin am Bundesgerichtshof. Sie wurde dem eigens für Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen, dem sogenannten Bankensenat.

Nach ihrem Studium an der Universität Mainz schloss sie 2003 eine Promotion in Münster zum Thema „Das Realisationsprinzip als Grundprinzip der steuerrechtlichen Gewinnermittlung“ ab. Im selben Jahr trat sie in den höheren Justizdienst Hessens ein und begann ihre richterliche Tätigkeit zunächst am Landgericht Darmstadt sowie am Amtsgericht Fürth (Odenwald). In dieser Zeit war sie am Mordprozess gegen Angehörige wegen Tötung eines 17-jährigen Mädchens beteiligt.

2005 wurde Dauber zur Richterin am Landgericht Darmstadt berufen; von 2008 bis 2011 sowie 2011 bis 2012 absolvierte sie wissenschaftliche Abordnungen am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht. Im August 2011 folgte ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo sie in Zivil- und Strafsenaten wirkte.

Seit ihrem Amtsantritt 2014 im Bankensenat ist Dr. Dauber an zahlreichen Urteilen und Beschlüssen beteiligt, darunter XI ZR 378/13 (Verkündung: 28. April 2015), ein Urteil zu Darlehensverträgen zwischen Verbrauchern und Banken. Zudem entschied sie in Verfahren wie XI ZB 3/16 (23. Oktober 2018) und XI ZB 9/13 (22. November 2016), die Rückgriffspflichten und prospektrechtliche Verantwortung im Investment- und Bankenbereich klärten.

Parallel dazu engagiert sie sich im Hessischen Staatsgerichtshof – zunächst als stellvertretendes Mitglied (seit Oktober 2014), seit Mai 2022 als dauerhaftes Mitglied, gewählt durch den Landtag. Politisch war sie auf Empfehlung der CDU-Fraktion beteiligt an dieser Ernennung.

Dr. Dauber kombiniert profunde bank- und kapitalmarktrechtliche Fachkenntnis mit ihrer richterlichen Erfahrung auf Landes- und Bundesebene. Ihre sorgfältige Argumentation – von Verbraucher- und Darlehensrecht bis zu prospektrechtlichen Rückgriffsfällen – spiegeln ihren Teilhabe an hochkomplexer Wirtschaftssachlichkeit wider. Gleichzeitig sorgt ihre Rolle im Hessischen Staatsgerichtshof für eine bereichernde wechselseitige Perspektive zwischen Zivil- und Verfassungsrecht.

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

moreResultsText

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

published on 22.11.2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 9/13 vom 22. November 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 6, 8, 20, 22 RVG § 41a a) Die Feststellungen eines Musterentscheids entfalten nur in den nach § 8 A
published on 23.10.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 3/16 vom 23. Oktober 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InvG § 41 Abs. 5 Halbs. 2 (Fassung bis 30. Juni 2011, jetzt: § 165 Abs. 3 Nr. 8 KAGB),§ 127 Abs. 1 und Abs. 5 (
published on 28.04.2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 378/13 Verkündet am: 28. April 2015 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 311, 320
published on 19.09.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 17/15 vom 19. September 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 2, 13, 15, 20, 22 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 575 Abs. 3 Nr. 3 BGB § 157 D a) Jedes Feststellungs

Karlsruhe

Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
0721 159-2512