Frau Dr. Christiane Schmaltz, Richterin am Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat

Frau Dr. Christiane Schmaltz, Richterin am Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Christiane Schmaltz, geboren am 30. November 1970 in Hildesheim, ist seit dem 1. Januar 2018 Richterin am Bundesgerichtshof und gehört dem I. Zivilsenat an, der unter anderem für das Urheberrecht, den gewerblichen Rechtsschutz (mit Ausnahme der technischen Schutzrechte), das Wettbewerbsrecht sowie das Transport- und Maklerrecht zuständig ist. 

Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1997 an der Universität Göttingen erwarb sie 1999 einen Master of Laws (LL.M.) an der University of Virginia. Im Juli 2000 wurde sie an der Universität Göttingen zur Dr. iur. promoviert. Nach dem Zweiten Staatsexamen 2002 arbeitete sie etwa zweieinhalb Jahre als Rechtsanwältin, bevor sie Ende 2004 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein eintrat. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei den Amtsgerichten Lübeck, Oldenburg in Holstein und Eutin sowie dem Landgericht Lübeck tätig. Im August 2009 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht Lübeck ernannt. Von Januar 2009 bis Januar 2011 war sie als Rechtsreferentin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg abgeordnet. 2012 wurde sie von der Bundesrepublik Deutschland als ad-hoc-Richterin am EGMR benannt. Von 2011 bis März 2015 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Januar 2013 erfolgte ihre Beförderung zur Richterin am Oberlandesgericht Schleswig, wo sie ab April 2015 einem Zivilsenat angehörte.

Am 18. März 2020 wurde sie vom Landtag Schleswig-Holstein zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt, mit einer Amtszeit bis zum 30. April 2032. 

Zu den bedeutenden Entscheidungen, an denen Dr. Schmaltz mitgewirkt hat, zählt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2020 (Az. I ZR 245/19 – „Ground mace case“), das sich mit der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) auf Schiedsklauseln in internationalen Kaufverträgen befasste.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit engagiert sich Dr. Schmaltz im Beirat von ELSA-Kiel e.V., um die Internationalisierung der juristischen Ausbildung zu fördern. Sie ist auch Mitglied des Sprecherrats der Neuen Richtervereinigung, Landesverband Schleswig-Holstein.

In der dritten Folge des Interviewpodcasts „Juristinnen erzählen“ spricht Dr. Schmaltz über ihren Arbeitsalltag am Bundesgerichtshof und die Bedeutung von Neugierde in der juristischen Arbeit.

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