Gericht
Amtsgericht Rinteln
Kennung: ag-rinteln
Wofür ist das AG Rinteln zuständig?
Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Im Instanzenzug steht darüber das Oberlandesgericht Celle.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Abteilungen des AG Rinteln
Die Zahl im Aktenzeichen nennt die Abteilung, der Buchstabe die Verfahrensart.
| Abteilung | Zeichen | Entscheidungen | Verfahrensart |
|---|---|---:|---|
| 24. | OWi | 1 | Bußgeldverfahren |
⚠ Das ist kein Geschäftsverteilungsplan. Verbindlich ist allein der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts, und er ändert sich jährlich. Welcher Spruchkörper eine Sache bearbeitet, ergibt sich aus ihm — nicht aus dieser Übersicht.
Rechtsprechung
1 Entscheidung dieses Gerichts aus dem Jahr 2016 ist auf ra.de in deutscher Sprache abrufbar.
Anschrift und Kontakt
Ostertorstraße 3
31737 Rinteln
Telefon 05751 95370
http://www.amtsgericht-rinteln.niedersachsen.de
Kammern, Senate und Abteilungen
| Spruchkörper | Registerzeichen | Sachgebiet | Entscheidungen | Jahrgänge |
|---|---|---|---|---|
| 24. Abteilung des AG Rinteln | OWi | Bußgeldverfahren (AG) | 1 | 2016 |
Stand: 2026-09-04
Stammdaten
- Instanz
- Amtsgericht
Entscheidungen dieses Gerichts
Eine Auswahl von 1 aus 1 Entscheidungen dieses Gerichts — alphabetisch, nicht chronologisch (einen Endpunkt für „die neuesten“ gibt es nicht). Jede weitere über die Suche.
Entscheidungen nach Jahrgang
Jeder Jahrgang fuehrt zu allen Entscheidungen dieses Gerichts aus dem Jahr. Die Zahl ist die Menge, keine Bewertung.
Zuständig für
Allgemeine Bezirkszuordnung; die für Ihren konkreten Fall zuständige Gerichtsbarkeit und das zuständige Gericht können abweichen (z. B. Arbeits-, Familien-, Verwaltungssachen).
Quelle: justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name
Spruchkörper
Senate, Kammern und Abteilungen dieses Gerichts. Die Zahl nennt die Entscheidungen im Bestand.