Gericht
Amtsgericht Pankow
Kennung: ag-pankow
Wofür ist das Amtsgericht Pankow zuständig?
Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Parkstr. 71
13086 Berlin
Telefon 030 - 90245-0
Stammdaten
- Instanz
- AG
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