bei uns veröffentlicht am 16.02.2011
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 320,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.11.2010 sowie weitere 43,32 € zu bezahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits