Amtsgericht Kaiserslautern

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Amtsgericht Kaiserslautern Beschluss, 10. Apr. 2015 - 3 M 985/15

bei uns veröffentlicht am 10.04.2015

Auf die Vollstreckungserinnerung der Vollstreckungsgläubigerin wird der Obergerichtsvollzieher angewiesen, zum Zwecke der Duldungsvollstreckung die Haustür des Wohngebäudes zwangsweise zu öffnen. Gründe I. 1 Die Vollstreckungsgläubigerin

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