Amtsgericht Heidelberg

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7 Urteile von diesem Gericht

Amtsgericht Heidelberg Urteil, 09. Mai 2006 - 61 C 20/06

bei uns veröffentlicht am 09.05.2006

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Amtsgericht Heidelberg Urteil, 18. Jan. 2006 - 29 C 512/05

bei uns veröffentlicht am 18.01.2006

Tenor I. Der Beklagte Dirk Passmann wird verurteilt, an den Kläger EUR 162,86 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB hieraus seit dem 16.02.2005 zu zahlen. II. Der Beklagte trägt die

Amtsgericht Heidelberg Urteil, 09. Aug. 2005 - 24 C 197/05

bei uns veröffentlicht am 09.08.2005

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Honoraransprüchen seiner Prozessbevollmächtigten, der Rechtsanwälte H & ... S, Rstr. ..., ... D über Euro 54,35 nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus se

Amtsgericht Heidelberg Urteil, 31. Mai 2005 - 29 C 132/05

bei uns veröffentlicht am 31.05.2005

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger, zu Händen seiner Prozessbevollmächtigten, ... EUR 45,24 ... nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB hieraus seit dem 17.02.05 zu zahlen.

Amtsgericht Heidelberg Entscheidung, 21. Jan. 2005 - 26 C 507/04

bei uns veröffentlicht am 21.01.2005

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte K u. Coll., K str. ..., 76646 Bruchsal gemäß Rechnung vom 19.8.2004 in Höhe von 87,69 Euro freizustellen. II. Die Kosten des Rechtsstreits tr

Amtsgericht Heidelberg Urteil, 23. Dez. 2004 - 26 C 561/04

bei uns veröffentlicht am 23.12.2004

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 90,30 EURO nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2004 zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Amtsgericht Heidelberg Beschluss, 08. Sept. 2004 - 1 M 20/04

bei uns veröffentlicht am 08.09.2004

Tenor Die Erinnerung der Gläubigerin vom 24.06.2004 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe   1  Die Erinnerung der Gläubigerin vom 24.06.04 gegen die Absetzung der Kosten für das Inkassounternehmen durch Herrn Gerichtsvollzi

Heidelberg

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