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Gericht

Amtsgericht Gießen

Kennung: ag-giessen

Wofür ist das Amtsgericht Gießen zuständig?

Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).

Zum Bezirk gehören achtzehn Gemeinden mit zusammen rund zweihunderteinundsechzigtausend Einwohnern. Die größten sind Gießen, Pohlheim, Lich, Grünberg.

Im Instanzenzug steht darüber das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Anschrift und Kontakt

Gutfleischstraße 1
35390 Gießen

Telefon 0641 934-0

https://ag-giessen-justiz.hessen.de

Stammdaten

füllt sich

Sitz, Instanz und übergeordnete Gerichte füllen sich — der Knoten trägt bislang nur den Namen dieses Gerichts.

Entscheidungen dieses Gerichts

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Zuständig für

Allgemeine Bezirkszuordnung; die für Ihren konkreten Fall zuständige Gerichtsbarkeit und das zuständige Gericht können abweichen (z. B. Arbeits-, Familien-, Verwaltungssachen).

Quelle: justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name