Gericht
Amtsgericht Freiberg
Kennung: ag-freiberg
Wofür ist das Amtsgericht Freiberg zuständig?
Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Der Gerichtsbezirk umfasst fünfzehn Gemeinden mit insgesamt rund hundertneuntausend Einwohnern. Zu den größten Orten zählen Freiberg, Flöha, Brand-Erbisdorf und Oederan.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Heinrich-Heine-Straße 15
09599 Freiberg
Telefon 03731 3589-0
http://www.justiz.sachsen.de/agfg
Stammdaten
- Instanz
- Amtsgericht
Entscheidungen dieses Gerichts
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Zuständig für
Allgemeine Bezirkszuordnung; die für Ihren konkreten Fall zuständige Gerichtsbarkeit und das zuständige Gericht können abweichen (z. B. Arbeits-, Familien-, Verwaltungssachen).
- Augustusburg
- bobritzsch-hilbersdorf
- Brand-Erbisdorf
- dorfchemnitz
- eppendorf
- floeha
- frauenstein
- Freiberg
- grossschirma
- Halsbrücke
- lichtenberg-erzgeb
- Niederwiesa
- oberschoena
- Oederan
- reinsberg
Quelle: justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name