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Gericht

Amtsgericht Einbeck

Kennung: ag-einbeck

Wofür ist das Amtsgericht Einbeck zuständig?

Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).

Zum Bezirk gehören zwei Gemeinden mit zusammen rund neununddreißigtausend Einwohnern. Die größten sind Einbeck, Dassel.

Im Instanzenzug steht darüber das Oberlandesgericht Braunschweig.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Anschrift und Kontakt

Hullerser Straße 1
37574 Einbeck

Telefon 05561 93820

http://www.amtsgericht-einbeck.niedersachsen.de

Stammdaten

Instanz
Amtsgericht

Entscheidungen dieses Gerichts

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Zuständig für

Allgemeine Bezirkszuordnung; die für Ihren konkreten Fall zuständige Gerichtsbarkeit und das zuständige Gericht können abweichen (z. B. Arbeits-, Familien-, Verwaltungssachen).

Quelle: justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name