Amtsgericht Bochum

Amtsgericht Bochum
Urteile
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published on 31/10/2016 00:00

Tenor Die mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 21.06.2012 (Az. 69 F 96/12) angeordnete Vormundschaft ist beendet. Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet. Der Verfahrenswert wird auf 3.0
published on 28/10/2016 00:00

Tenor Es wird festgestellt, dass die Vormundschaft beendet ist. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Verfahrenswert: 3.000,00 Euro (§ 42 Abs. 2 und 3 FamGKG) 1Gründe: 2Durch Beschluss des Amtsgericht
published on 28/10/2016 00:00

Tenor Es wird festgestellt, dass die Vormundschaft beendet ist. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2Durch Beschluss des Amtsgerichts -
published on 20/09/2016 00:00

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 876,64 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 2.8.2015 sowie 5,00 EUR Mahnkosten und 124,00 EUR vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Die Kost

Bochum

Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum
0234 967-3106