Zivilprozessordnung - ZPO | § 588 Inhalt der Klageschrift

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten:

1.
die Bezeichnung des Anfechtungsgrundes;
2.
die Angabe der Beweismittel für die Tatsachen, die den Grund und die Einhaltung der Notfrist ergeben;
3.
die Erklärung, inwieweit die Beseitigung des angefochtenen Urteils und welche andere Entscheidung in der Hauptsache beantragt werde.

(2) Dem Schriftsatz, durch den eine Restitutionsklage erhoben wird, sind die Urkunden, auf die sie gestützt wird, in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Befinden sich die Urkunden nicht in den Händen des Klägers, so hat er zu erklären, welchen Antrag er wegen ihrer Herbeischaffung zu stellen beabsichtigt.

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published on 27/02/2014 00:00

Tatbestand Die 1957 geborene Klägerin begehrt die Fortführung eines Berufungsverfahrens. Im ursprünglichen Berufungsverfahren am Bayerischen Landessozialgericht (LSG) mit dem Aktenzeichen L 7 AS 264/07 begehrte die Klägerin höher
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