Zivilprozessordnung - ZPO | § 588 Inhalt der Klageschrift

(1) Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten:

1.
die Bezeichnung des Anfechtungsgrundes;
2.
die Angabe der Beweismittel für die Tatsachen, die den Grund und die Einhaltung der Notfrist ergeben;
3.
die Erklärung, inwieweit die Beseitigung des angefochtenen Urteils und welche andere Entscheidung in der Hauptsache beantragt werde.

(2) Dem Schriftsatz, durch den eine Restitutionsklage erhoben wird, sind die Urkunden, auf die sie gestützt wird, in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Befinden sich die Urkunden nicht in den Händen des Klägers, so hat er zu erklären, welchen Antrag er wegen ihrer Herbeischaffung zu stellen beabsichtigt.

ra.de-OnlineKommentar zu § 23 VAG 2016

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 23 VAG 2016

Urteil einreichen

8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 23 VAG 2016.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - L 7 AS 825/13 WA

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tatbestand Die 1957 geborene Klägerin begehrt die Fortführung eines Berufungsverfahrens. Im ursprünglichen Berufungsverfahren am Bayerischen Landessozialgericht (LSG) mit dem Aktenzeichen L 7 AS 264/07 begehrte die Klägerin höher

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. März 2014 - 1 K 14.358

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Au 1 V 13.1416 wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. März 2014 - 1 K 14.357

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor I. Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens Au 1 K 13.1149 wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme eines recht

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. März 2014 - 1 K 14.356

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor I. Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens Au 1 K 13.1057 wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme ein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Juni 2018 - 9 B 4/18

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Gründe 1 1. Soweit das Beschwerdevorbringen dahin zu verstehen ist, dass der Kläger sein früher gestelltes Ablehnungsgesuch gegen einzelne Mitglieder des Senats aufrecht

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Juli 2015 - VI B 5/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 2014  3 K 814/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Jan. 2015 - I K 1/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Ta

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Jan. 2011 - I K 1/10

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin begehrt unter Aufhebung des Senatsurteils vom 19. Mai 2010 I R 65/09 (BFHE 230, 25, BStBl II 2010, 967) die Wiederaufnahme des Revisionsverf