Zivilprozessordnung - ZPO | § 1065 Rechtsmittel

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 bezeichneten Verfahren unanfechtbar.

(2) Die Rechtsbeschwerde kann auch darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung eines Staatsvertrages beruht. Die §§ 707, 717 sind entsprechend anzuwenden.

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(1) Zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln bilden Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern eine Schlichtungsstelle, wenn die Parteien dies vereinbaren oder eine Partei die Durchführung des Schlicht
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt mit der Verkündung eines Urteils, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufhebt oder abändert, insoweit außer Kraft, als die Aufhebung oder Abänderung ergeht. (2) Wi

(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffend1.die Beste

(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag
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published on 16/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 23/19 vom 16. Januar 2020 in dem Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens ECLI:DE:BGH:2020:160120BIZB23.19.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Januar 2020
published on 06/02/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 44/19 vom 6. Februar 2020 in dem Verfahren auf Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens ECLI:DE:BGH:2020:060220BIZB44.19.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2020 durch den Vor
published on 06/02/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 66/19 vom 6. Februar 2020 in der Rechtsbeschwerdesache ECLI:DE:BGH:2020:060220BIZB66.19.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Ric
published on 30/06/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 59/10 vom 30. Juni 2011 in dem Verfahren auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1032 Abs. 2 Soweit nach § 1032 Abs. 2
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(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffend1.die Bestellung eines...
(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass...
(1) Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt mit der Verkündung eines Urteils, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufhebt oder abändert, insoweit außer Kraft, als die Aufhebung oder Abänderung ergeht. (2) Wird ein für...