Zivilprozessordnung - ZPO | § 1063 Allgemeine Vorschriften

(1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Vor der Entscheidung ist der Gegner zu hören.

(2) Das Gericht hat die mündliche Verhandlung anzuordnen, wenn die Aufhebung des Schiedsspruchs beantragt wird oder wenn bei einem Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs Aufhebungsgründe nach § 1059 Abs. 2 in Betracht kommen.

(3) Der Vorsitzende des Zivilsenats kann ohne vorherige Anhörung des Gegners anordnen, dass der Antragsteller bis zur Entscheidung über den Antrag die Zwangsvollstreckung aus dem Schiedsspruch betreiben oder die vorläufige oder sichernde Maßnahme des Schiedsgerichts nach § 1041 vollziehen darf. Die Zwangsvollstreckung aus dem Schiedsspruch darf nicht über Maßnahmen zur Sicherung hinausgehen. Der Antragsgegner ist befugt, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Betrages, wegen dessen der Antragsteller vollstrecken kann, abzuwenden.

(4) Solange eine mündliche Verhandlung nicht angeordnet ist, können zu Protokoll der Geschäftsstelle Anträge gestellt und Erklärungen abgegeben werden.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 36a Schlichtungsstelle


(1) Zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln bilden Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern eine Schlichtungsstelle, wenn die Parteien dies vereinbaren oder eine Partei die Durchführung des Schlicht
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1059 Aufhebungsantrag


(1) Gegen einen Schiedsspruch kann nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden. (2) Ein Schiedsspruch kann nur aufgehoben werden,1.wenn der Antragsteller begründet geltend macht, dassa)eine der Parteien, di

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1041 Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes


(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Parte

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2017 - I ZB 90/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 90/15 vom 29. Juni 2017 in der Rechtsbeschwerdesache ECLI:DE:BGH:2017:290617BIZB90.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2013 - III ZB 40/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 40/12 vom 14. Mai 2013 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 109 Abs. 1, § 707 Abs. 1 Satz 1, § 1065 Abs. 2 Sat

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2004 - III ZB 53/03

bei uns veröffentlicht am 27.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 53/03 Verkündet am: 27. Mai 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Verfahren auf Aufhebung eines Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Z

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2007 - III ZB 21/06

bei uns veröffentlicht am 08.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 21/06 vom 8. März 2007 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 1060, 727 Ein Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 ZPO un

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2019 - I ZB 90/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 90/18 vom 19. Dezember 2019 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs ECLI:DE:BGH:2019:191219BIZB90.18.1 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Dezember 2019 durch

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2006 - III ZB 50/05

bei uns veröffentlicht am 23.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 50/05 vom 23. Februar 2006 in dem Verfahren wegen Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (bezüglich des Leitsatzes zu a) und B. I. der Gründe) BGHR: ja a) ZPO § 10

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2001 - III ZB 57/00

bei uns veröffentlicht am 20.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 57/00 vom 20. September 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja a) ZPO §§ 280, 1059, 1065 Der nach abgesonderter Verhandlung über die Zulässigkeit eines Aufhebungsantrages

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2017 - I ZB 61/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 61/15 vom 27. April 2017 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs ECLI:DE:BGH:2017:270417BIZB61.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2017 durch den V

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2000 - III ZB 55/99

bei uns veröffentlicht am 02.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 55/99 Verkündet am: 2. November 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ---------------------------

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - 34 Sch 20/16

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Das aus der Einzelrichterin Dr. … bestehende Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. erließ in dem zwischen der Antragstellerin als Schiedsklägerin und der Antragsgegnerin als Schiedsbeklagte

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Sch 3/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Der Antrag, die am 18. November 2013 in Shanghai (Volksrepublik China) ergangene Entscheidung der ... and ..., Shanghai, als Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären, wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Jan. 2016 - 34 SchH 13/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Der Antrag, den Zwischenentscheid des Schiedsgerichts vom 18. Juni 2015 aufzuheben und festzustellen, dass das aus der Schiedsrichterin J. als Vorsitzende und den Schiedsrichtern E. und M. bestehende Schiedsgericht zur Entsche

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Sept. 2016 - 34 Sch 19/16

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern Präsident des Oberlandesgerichts a. D. ... (Obmann), Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. ... und Rechtsanwalt ... bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen dem Antragsteller als

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2015 - 34 Sch 7/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor I. Der Antrag, den am 25. April 2006 in Memmingen ergangenen Schiedsspruch zulasten der Antragsgegnerin für vollstreckbar zu erklären, wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Vollstreckbarerklä

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. März 2015 - 34 Sch 5/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern Rechtsanwalt O. H. als Obmann bestehende Schiedsgericht der Bayerischen Warenbörse München-Landshut erließ in dem zwischen der Antragstellerin als (Schieds-) Klägerin und der Antragsgegnerin als (Schieds

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Juni 2014 - 34 SchH 11/12

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtlichen Verfahrens. Gründe i. Die Antragstellerin hat am 8.11.2012 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts gemäß § 104

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. März 2014 - 34 Sch 19/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern ... als Vorsitzenden, ... und ... als Beisitzer bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen dem Antragsteller als Schiedskläger und dem Antragsgegner als Schiedsbeklagten geführten Schiedsverf

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Jan. 2015 - 34 Sch 12/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern Dr. W. E. als Vorsitzendem, R. A. P. und Dr. S. D. bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen den Antragstellern als Schiedsbeklagten und Schiedswiderkläger und dem Antragsgegner als Schiedskläger u

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. März 2017 - I ZB 42/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 42/16 vom 2. März 2017 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs ECLI:DE:BGH:2017:020317BIZB42.16.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. März 2017 durch die Richt

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 31. Okt. 2016 - 8 Sch 1/16

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor Der Schiedsspruch des Schiedsrichters Rechtsanwalt E, vom 30.10.2015, mit welchem der Betrag der von dem Antragsgegner an den Antragsteller zu erstattenden Kosten auf 4.259,19 € festgesetzt wurde, ist vollstreckbar. Der Antragsgegner trägt die

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Aug. 2016 - 25 T 218/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1Gründe 2Das Kammergericht hat durch Beschluss vom 10. Dezember 2015 – 20 Sch 11/15 – angeordnet: 31. 4Es

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2016 - I ZB 90/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 90/15 vom 7. Juli 2016 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1063 Abs. 3 Satz 1, § 1065 Abs. 1 Satz 2 Die Anordnung und die Ablehnung vorläufiger Maßnahmen durc

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 16. Juni 2016 - 6 Sch 6/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor 1. Der Antrag, festzustellen, dass zwischen den Parteien im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus einer Buchung vom 20.03.2013 eine Schiedsvereinbarung besteht und durchführbar ist, wird zurückgewiesen 2. Der Hilfsantrag, festzustellen, das

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Mai 2015 - 8 SchH 1/15

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor Der Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des von der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 18.12.2014 eingeleiteten schiedsrichterlichen Verfahrens wird zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.Der Streitwert für das

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2014 - III ZB 83/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 83/13 vom 24. Juli 2014 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen Zuständigkeitszwischenentscheid Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja MRK Art. 6 Abs. 1 Satz

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. Feb. 2014 - 19 Sch 18/13

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor Der Schiedsspruch des Einzelschiedsrichters O vom 25.11.2013, durch den der Antragsgegner zur Zahlung von 46.867,- € zzgl. Zinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Zinssatz der europäischen Zentralbank aus einem Betrag von 33.215,30 € seit

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Nov. 2013 - 1 Sch 1/11

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor 1. Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs des Einzelschiedsrichters Prof. Dr. W... vom 19.1.2011 wird verworfen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Vollstreckbarerklärungsverfahrens einschließlich der Kosten

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 05. März 2013 - 10 Sch 1/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2013

Tenor Der Aussetzungs- und Vorlagebeschluss der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 10. Januar 2013 - Geschäftsnummer: 11 O 259/12 - wird aufgehoben. Der Rechtsstreit wird mit der Maßgabe an das Landgericht M

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. Sept. 2009 - 1 SchH 1/09

bei uns veröffentlicht am 10.09.2009

Tenor 1. Der Antrag, den Zwischenbescheid des Schiedsrichters Dr. D... vom 15.6.2009 über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts aufzuheben, wirdzurückgewiesen.2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Streitwert: 100.000.-EUR Gründe  A

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Okt. 2008 - 1 Sch 2/08; 1 Sch 02/08

bei uns veröffentlicht am 13.10.2008

Tenor 1. Der Schiedsspruch des Einzelschiedsrichters Prof. Dr. U. vom 11.1.2008 mit dem vereinbarten Wortlaut 㤠1

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Feb. 2007 - 4 Sch 1/07

bei uns veröffentlicht am 27.02.2007

Tenor 1. Der Antrag der Schiedsklägerinnen, die Vollziehung der vom Schiedsgericht am 11.1.2007 angeordneten Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes zuzulassen, wird abgelehnt. Die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. März 2006 - 9 Sch 2/05

bei uns veröffentlicht am 27.03.2006

Tenor 1. Der Schiedsspruch des Internationalen Kommerziellen Schiedsgerichts bei der Handels- und Industriekammer der Ukraine vom 28.01.2005 – No. ..., der die Schuldnerin verpflichtet, an die Gläubigerin 4.217,40 Euro Vertragsstrafe für verspätete

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(1) Gegen einen Schiedsspruch kann nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden. (2) Ein Schiedsspruch kann nur aufgehoben werden,1.wenn der Antragsteller begründet geltend macht, dassa)eine der Parteien, die eine...
(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im...
(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im...