Zivilprozessordnung - ZPO | § 1041 Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes

(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme angemessene Sicherheit verlangen.

(2) Das Gericht kann auf Antrag einer Partei die Vollziehung einer Maßnahme nach Absatz 1 zulassen, sofern nicht schon eine entsprechende Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Gericht beantragt worden ist. Es kann die Anordnung abweichend fassen, wenn dies zur Vollziehung der Maßnahme notwendig ist.

(3) Auf Antrag kann das Gericht den Beschluss nach Absatz 2 aufheben oder ändern.

(4) Erweist sich die Anordnung einer Maßnahme nach Absatz 1 als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche ihre Vollziehung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der Maßnahme oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Vollziehung abzuwenden. Der Anspruch kann im anhängigen schiedsrichterlichen Verfahren geltend gemacht werden.

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Referenzen - Gesetze | § 58 UrhG

§ 58 UrhG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 58 UrhG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 53 Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Absatz 1 und 2 des Aktiengesetzes


(1) In folgenden Verfahren bestimmt sich der Wert nach § 3 der Zivilprozessordnung: 1. über die Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, wenn keine Festgebühren bestimmt sind, und auf Erlas

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 16 Dieselbe Angelegenheit


Dieselbe Angelegenheit sind 1. das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und jedes Verwaltungsverfahren auf Abänderung oder Aufhebung in den ge

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 17 Verschiedene Angelegenheiten


Verschiedene Angelegenheiten sind 1. das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug, soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt,1a. jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren
§ 58 UrhG wird zitiert von 2 anderen §§ im Urheberrechtsgesetz.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1062 Zuständigkeit


(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffend1.die Beste

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1063 Allgemeine Vorschriften


(1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Vor der Entscheidung ist der Gegner zu hören. (2) Das Gericht hat die mündliche Verhandlung anzuordnen, wenn die Aufhebung des Schiedsspruchs beantragt wird oder wenn bei einem Antrag auf Anerkennung o

Referenzen - Urteile | § 58 UrhG

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 58 UrhG.

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 40/13 vom 28. Januar 2014 in dem Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b a) Die Anerkennung oder Vollstr

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2014 - III ZB 41/13

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2007 - III ZB 35/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 35/06 vom 18. Januar 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1061 Abs. 1 Satz 1; UNÜ Art. III Ein (Teil-)Schiedsspruch ("Partial Award on Jurisdiction"), der für einen V

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2010 - III ZB 57/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2010 - III ZB 100/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 100/09 vom 16. Dezember 2010 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 1061 Abs. 1 Satz 1, § 1044 Abs. 2 Nr. 1 a.F., UNÜ

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2005 - III ZR 265/03

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 65/03

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Tenor 1. Die einstweilige Verfügung vom 2.6.2016 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen, soweit sich die einstweilige Verfügung gegen den Antragsgegner zu 1) (... Europe e.V.) richt

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Aug. 2016 - 25 T 218/16

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2016 - I ZB 90/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 90/15 vom 7. Juli 2016 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1063 Abs. 3 Satz 1, § 1065 Abs. 1 Satz 2 Die Anordnung und die Ablehnung vorläufiger Maßnahmen durc

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Jan. 2015 - 19 Sch 13/14

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Tenor Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Schiedsrichter RA Dr. C als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern RA Dr. I und RA I2, ergangene Schiedsspruch vom 10.5.2014 und der Ergänzungsschiedss

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Jan. 2015 - 19 Sch 18/14

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Tenor Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Schiedsrichter RA Dr. C als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern RA Dr. I und RA I2, ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss vom 11.9.2014 wird mit fol

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2014 - III ZB 37/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 37/12 vom 30. April 2014 in der Schiedsgerichtssache Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. April 2014 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Seiters und Reiter

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Feb. 2007 - 4 Sch 1/07

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Tenor 1. Der Antrag der Schiedsklägerinnen, die Vollziehung der vom Schiedsgericht am 11.1.2007 angeordneten Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes zuzulassen, wird abgelehnt. Die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen