Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass im Bewilligungszeitraum die folgenden Steuern und Pflichtbeiträge zu leisten sind: 1. Steuern vom Einkommen, 2. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, 3. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.Satz 1 Nummer 2 und 3 gilt entsprechend, wenn keine Pflichtbeiträge, aber laufende Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zu leisten sind, die dem Zweck der Pflichtbeiträge nach Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 entsprechen. Satz 2 gilt auch, wenn die Beiträge zu Gunsten eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes zu leisten sind. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn eine im Wesentlichen beitragsfreie Sicherung oder eine Sicherung besteht, für die Beiträge von Dritten zu leisten sind. Die Sätze 1 und 2 gelten bei einmaligem Einkommen im Sinne des § 15 Absatz 2 in jedem Jahr der Zurechnung entsprechend.
Passende Werkzeuge
- SozialrechtWohngeld beantragen: der formlose Antrag, der den Monat sichert (§ 22 WoGG)Der Wohngeld-Vordruck ist lang, der Monat läuft. Diese App schreibt den formlosen Antrag an Ihre Wohngeldstelle, sagt, ab welchem Monat er Wohngeld sichert, was bei einer Weiterleistung zu früh ist, und welche Nachweise zum Vordruck gehören.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- SozialrechtWohngeld und geänderte Verhältnisse: Antrag, Mitteilungspflicht und Neuentscheidung nach § 27 WoGGMehr Miete, weniger Einkommen, ein Kind mehr — oder das Gegenteil? § 27 WoGG sagt, wann Sie einen Antrag stellen können, wann Sie mitteilen müssen und wann die Behörde neu entscheidet. Die App prüft die Schwellen.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.