Wohngeldgesetz - WoGG | § 15 Ermittlung des Jahreseinkommens

(1) Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das im Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Hierzu können die Verhältnisse vor dem Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen werden; § 24 Abs. 2 bleibt unberührt.

(2) Einmaliges Einkommen, das für einen bestimmten Zeitraum bezogen wird, ist diesem Zeitraum zuzurechnen. Ist kein Zurechnungszeitraum festgelegt oder vereinbart, so ist das einmalige Einkommen zu einem Zwölftel in den zwölf Monaten nach dem Zuflussmonat zuzurechnen. Ist das einmalige Einkommen vor der Antragstellung zugeflossen, ist es nur dann nach Satz 1 oder Satz 2 zuzurechnen, wenn es innerhalb von einem Jahr vor der Antragstellung zugeflossen ist.

(3) Sonderzuwendungen, Gratifikationen und gleichartige Bezüge und Vorteile, die in größeren als monatlichen Abständen gewährt werden, sind den im Bewilligungszeitraum liegenden Monaten zu je einem Zwölftel zuzurechnen, wenn sie in den nächsten zwölf Monaten nach Beginn des Bewilligungszeitraums zufließen.

(4) Beträgt der Bewilligungszeitraum nicht zwölf Monate, ist als Einkommen das Zwölffache des im Sinne der Absätze 1 bis 3 und des § 24 Abs. 2 im Bewilligungszeitraum zu erwartenden durchschnittlichen monatlichen Einkommens zu Grunde zu legen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Wohngeldgesetz - WoGG | § 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge


Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass im Bewilligungszeitraum die folgenden Steuern und Pflichtbeiträge zu leisten sind:1.Steuern
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wohngeldgesetz - WoGG | § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung


(1) Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Landesregierung kann diese Befugnis nach Satz 1 auf die für die Ausführung des Wohngeldgesetzes zuständige oberste Landesbehörde übertragen. Die nac

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23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Apr. 2019 - M 22 K 17.2772

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Apr. 2019 - Au 8 K 18.1779

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich g

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Jan. 2015 - AN 6 K 14.00196

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Sept. 2014 - 4 K 13.826

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hin

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Juni 2015 - M 22 K 13.45

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 22 K 13.45 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. Juni 2015 22. Kammer Sachgebiets-Nr. 1510 Hauptpunkte: Wohngeld als Mietzuschuss; Ar

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Okt. 2015 - W 3 K 15.254

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 3 K 15.254 Im Namen des Volkes Urteil 15. Oktober 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 1510 Hauptpunkte: Wohngeld; wohngeldrechtliches Einkommen; na

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Apr. 2017 - M 22 K 16.1653

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger stellte am … Oktober 2

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Jan. 2018 - B 4 K 16.918

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt ab dem 01.08.2016 die Bewilligun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2014 - 12 ZB 14.701

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Gründe I. Die 1943 geborene Klägerin beansprucht mit ihrer Klage die Leistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Nov. 2017 - M 22 K 17.5024

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt für die von ihr s

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Sept. 2016 - AN 6 K 15.01641

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen; das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der fe

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 08. Juni 2016 - 1 K 4156/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Der Bescheid vom 12. November 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Juni 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11. November 2014 sowie des Bescheides vom 26. März 2015 in der Ge

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 03. Dez. 2015 - 6 K 877/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Bewilligung eines höheren Wohngeldes.2 Streitig zwischen den Beteiligten ist der Wohngeldanspruch des Klägers für Bewilligungszeiträume

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2015 - 4 Bf 96/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30. April 2014 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 18. Nov. 2015 - 6 K 2436/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 11. Nov. 2015 - 10 K 4236/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.    aus S.              wird abgelehnt. 1G r ü n d e: 2Der Antrag der Klägerin, 3ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.    aus S.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 27. Okt. 2015 - 6 A 399/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tatbestand 1 Der am 18. September 1980 geboren Kläger begehrt Wohngeld für die Zeit von Juni 2014 bis Oktober 2014. 2 Dem Kläger wird seit geraumer Zeit Wohngeld für seine Ehefrau gewährt. Er selbst und das gemeinsame Kind sind wegen des Bezugs

Verwaltungsgericht Arnsberg Gerichtsbescheid, 26. Mai 2015 - 5 K 1685/14

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbe

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Mai 2015 - 14 E 495/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozess

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Juli 2014 - 16 K 6226/13

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor Der Wohngeldbescheid vom 2. September 2013 wird aufgehoben. Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 23. September 2013 wird aufgehoben, soweit die Beklagte den Wohngeldbescheid vom 1. Februar 2013 für die Zeit vom 1. März 2013 bis 31. Mä

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juli 2014 - 21 K 71/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 2. Januar 2012 verpflichtet, dem Kläger Wohngeld in Form des Lastenzuschusses für die Zeit vom 1. Dezember 2011 bis 30. November 2012 in Höhe von 224,-- Euro monatlich zu bewilligen. Die Bek

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 02. Apr. 2014 - 12 A 298/14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 3.720,- Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zul

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. Jan. 2014 - 14 E 1181/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozess

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(1) Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Landesregierung kann diese Befugnis nach Satz 1 auf die für die Ausführung des Wohngeldgesetzes zuständige oberste Landesbehörde übertragen. Die nach Satz 1...