(1) Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird. Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks erstreckt, gilt § 94 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.

(2) Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume oder Teile des Grundstücks befinden.

(3) Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, dass Bestandteile des Gebäudes, die Gegenstand des Sondereigentums sein können, zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören.

(4) Vereinbarungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und Beschlüsse aufgrund einer solchen Vereinbarung können nach den Vorschriften des Abschnitts 4 zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden. Ist das Wohnungseigentum mit der Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder der Reallast eines Dritten belastet, so ist dessen nach anderen Rechtsvorschriften notwendige Zustimmung nur erforderlich, wenn ein Sondernutzungsrecht begründet oder ein mit dem Wohnungseigentum verbundenes Sondernutzungsrecht aufgehoben, geändert oder übertragen wird.

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WEG: Eigentümer müssen nachträglichem Einbau eines Personenaufzugs zustimmen

14.09.2017

Ein Wohnungseigentümer kann einen Personenaufzug nachträglich auf eigene Kosten nur einbauen, wenn die übrigen Wohnungseigentümer zustimmen.
Immobilienrecht

WEG-Recht: Eigentümergemeinschaft muss nicht jede Baumaßnahme am Sondereigentum hinnehmen

06.06.2017

Die Eigentümergemeinschaft muss nicht jede bauliche Maßnahme eines einzelnen Miteigentümers an seinem Sondereigentum hinnehmen.
Immobilienrecht

WEG: Behindertengerechter Zugang durch Aufzug kann nicht immer durchgesetzt werden

26.02.2015

Ein Wohnungseigentümer kann einen behindertengerechten Zugang zu seiner Wohnung nur dann von den Miteigentümern verlangen, wenn nicht höherrangige Rechte entgegenstehen.
Immobilienrecht

WEG: Beschlusskompetenz für den Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern

21.06.2012

die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Kompetenz, per Mehrheitsbeschluss den Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen zu verlangen-LG Hamburg, 318 S 245/10
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze | § 5 WoEigG

§ 5 WoEigG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 5 WoEigG wird zitiert von 3 anderen §§ im Wohnungseigentumsgesetz.

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 8 Teilung durch den Eigentümer


(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist. (2) Im Fall des Absatzes 1 gelten

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 48 Übergangsvorschriften


(1) § 5 Absatz 4, § 7 Absatz 2 und § 10 Absatz 3 in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung gelten auch für solche Beschlüsse, die vor diesem Zeitpunkt gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt wurden. Abweichend davon bestimmt sich

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 7 Grundbuchvorschriften


(1) Im Fall des § 3 Absatz 1 wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränku
§ 5 WoEigG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes


(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, ei
§ 5 WoEigG zitiert 1 andere §§ aus dem Wohnungseigentumsgesetz.

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum


(1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bes

Referenzen - Urteile | § 5 WoEigG

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107 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 WoEigG.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2013 - V ZR 103/12

bei uns veröffentlicht am 12.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 103/12 Verkündet am: 12. April 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juli 2011 - V ZR 176/10

bei uns veröffentlicht am 08.07.2011

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2011 - V ZR 75/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 75/11 Verkündet am: 21. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2014 - V ZR 25/13

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 25/13 Verkündet am: 7. Februar 2014 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2019 - V ZR 254/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 254/17 Verkündet am: 14. Juni 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2017 - V ZR 96/16

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/16 Verkündet am: 13. Januar 2017 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2012 - V ZR 57/12

bei uns veröffentlicht am 26.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 57/12 Verkündet am: 26. Oktober 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 5 Abs. 1, Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2010 - V ZR 40/09

bei uns veröffentlicht am 15.01.2010

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Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2012 - V ZR 9/12

bei uns veröffentlicht am 16.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 9/12 Verkündet am: 16. November 2012 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 5

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2019 - V ZR 271/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 271/18 Verkündet am: 25. Oktober 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2011 - V ZR 74/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 74/11 Verkündet am: 2. Dezember 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 13 Abs. 2 De

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2004 - V ZB 51/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 51/03 vom 22. Januar 2004 In der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 5 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1 u. Nr. 3 Selbst bei vorhandenem Kabelanschluß kann das besondere Informationsint

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2013 - V ZR 46/13

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 46/13 Verkündet am: 22. November 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2001 - VII ZR 193/99

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 193/99 Verkündet am: 25. Januar 2001 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesger

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Feb. 2013 - V ZR 238/11

bei uns veröffentlicht am 08.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 238/11 Verkündet am: 8. Februar 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2004 - V ZR 210/03

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 210/03 Verkündet am: 1. Oktober 2004 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2004 - V ZB 22/04

bei uns veröffentlicht am 07.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 22/04 vom 7. Oktober 2004 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG §§ 8, 16 Abs. 2; BGB § 242 (Ba) Ob eine Regelung über die Verteilung der Kosten des gemeinschaftli

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2013 - V ZR 212/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 212/12 Verkündet am: 25. Oktober 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2008 - V ZR 20/07

bei uns veröffentlicht am 03.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 20/07 vom 3. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 3. Juli 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Lemke, die Richterin Dr. Stresemann und die R

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2003 - V ZR 447/01

bei uns veröffentlicht am 05.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 447/01 Verkündet am: 5. Dezember 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2012 - V ZR 174/11

bei uns veröffentlicht am 02.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 174/11 Verkündet am: 2. März 2012 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2003 - V ZR 322/02

bei uns veröffentlicht am 04.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 322/02 Verkündet am: 4. April 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2003 - IX ZR 106/02

bei uns veröffentlicht am 10.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 106/02 Verkündet am: 10. April 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a) Ausgaben der Zw

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juni 2010 - V ZR 174/09

bei uns veröffentlicht am 11.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 174/09 Verkündet am: 11. Juni 2010 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juni 2012 - V ZR 73/11

bei uns veröffentlicht am 22.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 73/11 Verkündet am: 22. Juni 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 2012 durch den Vorsitz

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2003 - V ZR 217/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 217/02 Verkündet am: 26. September 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2000 - V ZB 45/00

bei uns veröffentlicht am 21.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 45/00 vom 21. Dezember 2000 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 a) Wanddurchbrüche zwischen zwei Wohnungen,

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - 34 Wx 92/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 21. Februar 2018 aufgehoben. Gründe I. Der Beteiligte ist als Eigentümer von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 34 Wx 153/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 13. Februar 2014 wird verworfen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2016 - 34 Wx 306/16

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 13. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Teileigentumsgrundbuch sind die Beteiligten zu 1 bis 3 i

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2014 - 1 N 13.2273

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Die textliche Festsetzung C) 01. b) der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Panorama Park“ ist unwirksam, soweit mit ihr „Anlagen für soziale Zwecke (z. B. Sammelunterkünfte für Asylbewerber, Aus- und

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 34 Wx 139/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB – Grundbuchamt – vom 3. März 2017 wird verworfen, die von den Beteiligten zu 1 und 2 hiergegen erhobene Beschwerde wird zur

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Feb. 2017 - 34 Wx 333/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Eintragung von Miteigentumsanteilen verbunden mit Sondereigentum in den Grundbüchern des Amtsgerichts Traunstein von ... Bl. ... und Bl. ... wird zurückgewiesen mit der Maßgabe,

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Feb. 2019 - 32 Wx 147/18 WEG

bei uns veröffentlicht am 06.02.2019

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 12.04.2018 gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 12.03.2018, Az: 36 T 12529/10, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten d

Amtsgericht Würzburg Endurteil, 12. Apr. 2016 - 30 C 820/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Der in der Wohnungseigentümerversammlung vom 05.03.2015 unter Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss 1/15 wird insoweit für ungültig erklärt, als der Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat Entlastung erteilt worden ist. I

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2014 - 20 CS 14.1663

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14. Juli 2014 wird geändert. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage wird auch gegenüber der Anordnung in Nr. I.3.5 des Bescheides des Antragsgegners vom 10. März 20

Landgericht München I Endurteil, 01. Feb. 2016 - 1 S 12786/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Gründe Landgericht München I Az.: 1 S 12786/15 1 C 2925/14 WEG AG Erding (Anschluss an BGH Urteil vom 25.9.2015 - V ZR 246/14 für die eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer) L

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Feb. 2016 - 34 Wx 396/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 396/15 Beschluss vom 4.2.2016 AG Ebersberg - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache ... Beteiligte: ... GmbH & Co.

Amtsgericht München Endurteil, 08. Feb. 2017 - 482 C 13922/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des volls

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Mai 2019 - W 5 K 17.1187

bei uns veröffentlicht am 09.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 06. Feb. 2018 - 15 W 1753/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Neumarkt i.d. OPf. vom 28.07.2017, Az. …, aufgehoben. 2. Das Amtsgericht - Grundbuchamt - Neumarkt i. d. Opf. wird ang

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Okt. 2015 - 34 Wx 184/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 184/15 Beschluss vom 9.10.2015 AG Freyung - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligte: L. - Antragstellerin und Besc

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 26. März 2015 - 14 S 8115/14 WEG

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 29.10.2014, Az. 4 C 2116/12, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einhellig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aus

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Nov. 2016 - 34 Wx 264/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 22. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € fe

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juli 2015 - 34 Wx 137/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 137/15 Kost Beschluss vom 17.7.2015 AG München - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: I. II. III. In der Kostensache Beteiligte: ... w

Amtsgericht München Endurteil, 15. Jan. 2016 - 481 C 17409/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor 1. Der in der Eigentümerversammlung vom 18.06.2015 zu TOP 5 gefasste Eigentümerbeschluss (Genehmigung zum Einbau von Glasfüllungen in die Wohnungseingangstüren) wird für ungültig erklärt. 2. Der in der Eigentümerversammlung

Landgericht München I Endurteil, 20. Dez. 2017 - 1 S 9375/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Amtsgerichts München vom 22.04.2016, Az. 481 C 12656/15 WEG, aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in 1. und 2. Instanz

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 32 W 129/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner vom 10.12.2015 gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 23.11.2015, Az: 2 T 3317/12, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zweite Absatz des Urteilstenors

Landgericht Landshut Endurteil, 04. Nov. 2016 - 54 O 2361/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung hinsichtlich Mängeln an der Rampenüberdachung, der Schleuse zum Gelenkbau sowie Brandschutzdefiziten in den Installationsschächten in den Küc

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 32 Wx 374/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner vom 10.12.2015 gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 23.11.2015, Az: 2 T 3317/12, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zweite Absatz des Urteilstenors

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(1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bestimmten...
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(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze...