Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern

Die Länder können bestimmen, dass eine Erlaubnis nicht erforderlich ist

1.
für das Einleiten von Grund-, Quell- und Niederschlagswasser in ein Küstengewässer,
2.
für das Einbringen und Einleiten von anderen Stoffen in ein Küstengewässer, wenn dadurch keine signifikanten nachteiligen Veränderungen seiner Eigenschaften zu erwarten sind.

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Sept. 2017 - 10 C 7/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tatbestand 1 Die Kläger verlangen von der Beklagten, die von dieser allein gehaltene Beigeladene zu 1 anzuweisen, ganzjährig den unentgeltlichen Zutritt der Kläger zu de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Jan. 2014 - 20 A 361/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.Der Streitwert beträgt im Berufungszulassungsverfahren 10.000,-- Euro.