Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 15 Gehobene Erlaubnis

(1) Die Erlaubnis kann als gehobene Erlaubnis erteilt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht. Eine gehobene Erlaubnis darf für Gewässerbenutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 nicht erteilt werden.

(2) Für die gehobene Erlaubnis gelten § 11 Absatz 2 und § 14 Absatz 3 bis 5 entsprechend.

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Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 9 Benutzungen


(1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1. das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,2. das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,3. das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung


(1) Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Gewässerbenutzung 1. dem Benutzer ohne eine gesicherte Rechtsstellung nicht zugemutet werden kann,2. einem bestimmten Zweck dient, der nach einem bestimmten Plan verfolgt wird, und3. keine Benutzu

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren


(1) Erlaubnis und Bewilligung können für ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nur in einem Verfahren erteilt werden, das den Anforderungen des genannten Gesetzes ents

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42 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2001 - III ZR 154/00

bei uns veröffentlicht am 15.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 154/00 Verkündet am: 15. März 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja -------------

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2005 - III ZR 341/04

bei uns veröffentlicht am 24.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 341/04 vom 24. Februar 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Nds. WasserG § 33 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1; WHG § 15 Abs. 4 Satz 1 Im Falle des Widerrufs eines alten Recht

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Jan. 2017 - 34 Wx 380/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Freyung - Grundbuchamt - vom 11. August 2016 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind als je hälftige Miteigentü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2018 - 8 B 18.562

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor Zur gütlichen Erledigung des Rechtsstreits unterbreitet der Senat den Beteiligten gemäß § 106 Satz 2 VwGO folgenden Vergleichsvorschlag: I. Der Beklagte ändert den Bescheid vom 15. November 2016 dahingehend, dass in Nr. 2.a

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Sept. 2018 - Au 3 S 18.519

bei uns veröffentlicht am 21.09.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege de

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Sept. 2016 - M 9 K 15.4109

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. zu tragen. Die Beigeladenen zu 2. und zu 3. tragen ihre außergericht

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Sept. 2016 - M 9 K 15.4060

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. zu tragen. Die Beigeladenen zu 2. und zu 3. trag

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Sept. 2016 - M 9 K 15.3987

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. zu tragen. Die Beigeladenen zu 2. und zu 3. tragen ihre außergerichtli

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Sept. 2014 - 2 K 13.80

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen g

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Sept. 2015 - M 2 K 14.3544

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 2 K 14.3544 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. September 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1030 Hauptpunkte: Wasserrecht; Ablehnung eines Antrags auf wasserrecht

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Jan. 2015 - Au 3 K 14.185

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Nov. 2016 - AN 9 K 15.01467

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Jan. 2018 - AN 9 K 16.02072

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens Tatbestand Der Kläger begehrt mit seiner Klage Rechtsschutz gegen den vom Landratsamt … ausgesprochenen Widerruf ein

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2018 - AN 9 K 16.01362

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerinnen wenden sich gegen eine der Beigeladenen erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Juni 2018 - M 2 K 18.352

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatb

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. März 2017 - M 2 K 16.3417

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger da

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Nov. 2015 - AN 9 K 13.01552

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 9 K 13.01552 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. November 2015 9. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1030 Hauptpunkte: Klage einer Drittbetroffenen gegen Änderun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2014 - 8 ZB 12.1118

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. März 2018 - 8 ZB 17.867

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Antragsverfahre

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 17. Juli 2017 - RN 8 K 16.1954

bei uns veröffentlicht am 17.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin erstrebt die Verlängerung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Aug. 2016 - AN 9 K 15.01102

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläg

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Aug. 2016 - AN 9 K 15.00980

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe v

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Juni 2017 - 34 Wx 93/17

bei uns veröffentlicht am 02.06.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freyung -Grundbuchamt - vom 15. Februar 2017 wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2014 - 8 ZB 12.966

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren und das Verfahren in erster Instanz wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2014 - 8 ZB 12.1985

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Juli 2016 - AN 9 K 15.00152

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Dez. 2016 - Au 3 K 15.789

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Juli 2015 - RN 8 K 15.524

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 8 K 15.524 Im Namen des Volkes Urteil vom 13.7.2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr: 1030 Hauptpunkte: Gehobene Erlaubnis; Einleitung kommu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. Nov. 2018 - W 4 K 17.1386

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Okt. 2017 - M 2 K 17.4293

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Ta

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2017 - 8 ZB 14.1350

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. Juli 2018 - 2 M 48/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Gründe I. 1 Mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2017 stellte der Antragsgegner den Plan für den Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bad Kösen fest. Die Antragstellerin ist Trägerin des Vorhabens. 2 Der Beigeladene zu 2 ist Ei

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Apr. 2018 - 2 L 116/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt die Feststellung sowie Eintragung eines alten Wasserrechts in das Wasserbuch, hilfsweise die Bewilligung einer wasserrechtlichen Nutzungsbefugnis im Umfang des Altrechts. 2 Er ist auf Grund eines Zuschlagsbe

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 02. Sept. 2015 - 9 A 323/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt im Wesentlichen die Feststellung des Bestehens eines (alten) Wasserrechts für die „…“ (im Folgenden: …). 2 Der Kläger ist aufgrund einer Erbteilsüberlassung von Frau I... seit dem 12.07.2012 Miteigentümer diverser

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Feb. 2015 - 7 K 1835/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollst

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Jan. 2014 - 20 A 361/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.Der Streitwert beträgt im Berufungszulassungsverfahren 10.000,-- Euro.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Jan. 2013 - 6 A 10836/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2013

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 6. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreck

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Apr. 2011 - 10 S 2545/09

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. Oktober 2008 - 4 K 633/06 - geändert. Der Bescheid des Landratsamts Lörrach vom 26. Juli 2001 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 20. Aug. 2010 - 1 A 214/10

bei uns veröffentlicht am 20.08.2010

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 611/09 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Zul

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Mai 2010 - 3 S 1253/08

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. April 2008 - 6 K 1278/07 - wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 24. Feb. 2010 - 1 BvR 27/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überleitung alter Wasserrechte nachdem Sächsischen Wassergesetz.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 24. Mai 2007 - 4 K 638/06

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich ge

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(1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1. das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,2. das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,3. das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die...
(1) Erlaubnis und Bewilligung können für ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nur in einem Verfahren erteilt werden, das den Anforderungen des genannten Gesetzes entspricht. (2)...
(1) Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Gewässerbenutzung 1. dem Benutzer ohne eine gesicherte Rechtsstellung nicht zugemutet werden kann,2. einem bestimmten Zweck dient, der nach einem bestimmten Plan verfolgt wird, und3. keine Benutzung im Sinne...