Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung - WGSVG | § 7 Grundsatz
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung - WGSVG | § 7 Grundsatz
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung Inhaltsverzeichnis
Die Vorschriften dieses Teils ergänzen zugunsten von Verfolgten die allgemein anzuwendenden Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
10 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 25/10/2013 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.03.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand:
2Streitig ist
published on 25/10/2013 00:00
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.02.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand:
2Streitig ist der Beginn e
published on 25/10/2013 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.03.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand:
2Streitig ist
published on 25/10/2013 00:00
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.02.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand:
2Streitig zwischen den Bet
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.