Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 16a Notwendige Aufwendungen und Kosten im vorgerichtlichen Verfahren

(1) Das vorgerichtliche Verfahren beginnt mit der Einlegung der Beschwerde. Es ist kostenfrei.

(2) Soweit die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten erfolgreich ist, sind dem Beschwerdeführer die ihm zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erwachsenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten.

(3) Die Vergütung eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten ist nur dann erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung notwendig war.

(4) Soweit der Beschwerde vor Erlass eines Beschwerdebescheides abgeholfen wird, sind die Absätze 1 bis 3 unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes sinngemäß anzuwenden.

(5) Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Aufwendungen sowie die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten kann durch Anrufung des Truppendienstgerichts angefochten werden. § 17 Absatz 4 gilt entsprechend. Der Vorsitzende der Truppendienstkammer entscheidet hierüber endgültig durch Beschluss. Erlässt der Bundesminister der Verteidigung oder der Generalinspekteur der Bundeswehr den Beschwerdebescheid, gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Bundesverwaltungsgericht an die Stelle des Truppendienstgerichts tritt.

(6) § 140 Absatz 8 und § 142 der Wehrdisziplinarordnung gelten entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 140 Notwendige Auslagen


(1) Die dem Soldaten erwachsenen notwendigen Auslagen sind dem Bund aufzuerlegen, wenn der Soldat freigesprochen oder das gerichtliche Disziplinarverfahren aus anderen als den in § 138 Abs. 2 bezeichneten Gründen eingestellt wird. (2) Die dem ver

Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 142 Kostenfestsetzung


Die Höhe der Kosten, die nach der Kostenentscheidung zu erstatten sind, wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Truppendienstgerichts festgesetzt. Auf Erinnerung gegen die Festsetzung entscheidet der Vorsitzende der Truppendienstkammer endgül
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wehrbeschwerdeordnung - WBO | § 17 Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts


(1) Ist die weitere Beschwerde erfolglos geblieben, kann der Beschwerdeführer die Entscheidung des Truppendienstgerichts beantragen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Pflichten eines Vorgesetzten ihm gegenüb

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2018 - 1 WB 13/18

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren notwendig

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Mai 2018 - 1 WB 22/17

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Tatbestand 1 Dem Antragsteller geht es um die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen in einem vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Mai 2018 - 1 WNB 4/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Ist eine Entscheidung des Truppendienstgerichts auf mehrere selbstständig tragende (prozess- oder materiell-rechtlic

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Feb. 2018 - 1 WNB 5/17

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Ist eine Entscheidung des Truppendienstgerichts auf mehrere selbstständig tragende (prozess- oder materiell-rechtlic

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Okt. 2017 - 1 WB 21/17

bei uns veröffentlicht am 20.10.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren notwendig

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Sept. 2017 - 1 WB 44/16, 1 WB 45/16, 1 WB 44/16, 1 WB 45/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tatbestand 1 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft einen Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstpostens des Deze

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Dez. 2016 - 1 WB 38/16

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tatbestand 1 Der ... geborene Antragsteller war bis 31. Oktober 2016 Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes. Seit 1. November 2016 is

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Nov. 2016 - 1 WB 32/16

bei uns veröffentlicht am 18.11.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren notwendig war.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Juli 2016 - 1 WB 18/16

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren notwendig war.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Dez. 2015 - 1 WB 42/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Die dem Antragsteller in dem durch seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 2. Juli 2015 eingeleiteten Verfahren erwachsenen notwendigen Aufwendungen werden zur Hälfte dem Bund auferle

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Okt. 2012 - 2 WNB 3/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2012

Gründe 1 Die statthafte, fristgerecht eingelegte und rechtzeitig begründete Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder beruht die Entscheidung des Truppendienstgerichts auf den

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Okt. 2012 - 2 B 7/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2012

Gründe 1 Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren gemäß §§ 141 Satz 1, 125 Satz 1 i.V.m.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Juli 2012 - 1 WB 35/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

Gründe I. 1 Dem Antragsteller geht es um die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen

Bundessozialgericht Urteil, 09. Mai 2012 - B 6 KA 19/11 R

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2011 - 1 WB 51/11

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

Tatbestand Der Antragsteller beantragte, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren für notwendig zu erklären. Er machte geltend, er habe den Bevollmächtigt

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Nov. 2011 - 1 WNB 4/11

bei uns veröffentlicht am 03.11.2011

Tatbestand Der Antragsteller, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, wendet sich mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einem Beschluss des Truppendienstgeric

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Apr. 2010 - 1 WDS-KSt 6/09

bei uns veröffentlicht am 09.04.2010

Tatbestand Der Bevollmächtigte des Antragstellers wendet sich mit der Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unter anderem dagegen, dass darin die A

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Die Höhe der Kosten, die nach der Kostenentscheidung zu erstatten sind, wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Truppendienstgerichts festgesetzt. Auf Erinnerung gegen die Festsetzung entscheidet der Vorsitzende der Truppendienstkammer endgültig. § 112...