Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG 2005 | § 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

(1) Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem verschlossenen Umschlag und einen vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde.

(2) Für die Ausführung der Zustellung gelten die §§ 177 bis 182 der Zivilprozessordnung entsprechend. Im Fall des § 181 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann das zuzustellende Dokument bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden oder bei der Behörde, die den Zustellungsauftrag erteilt hat, wenn sie ihren Sitz an einem der vorbezeichneten Orte hat. Für die Zustellungsurkunde, den Zustellungsauftrag, den verschlossenen Umschlag nach Absatz 1 und die schriftliche Mitteilung nach § 181 Abs. 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung sind die Vordrucke nach der Zustellungsvordruckverordnung zu verwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 3 VwZG 2005

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 3 VwZG 2005

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 3 VwZG 2005

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 3 VwZG 2005.

1 Artikel zitieren § 3 VwZG 2005.

Hauptverhandlungstermin: Abwesenheit wegen längerem Auslandsaufenthalt

19.04.2012

Zur Frage, ob dies als Entschuldigung für die Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin des Bußgeldverfahrens ausreicht-OLG Hamm vom 21.02.12-Az:III-3 RBs 365/11
andere

Referenzen - Gesetze | § 3 VwZG 2005

§ 3 VwZG 2005 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 3 VwZG 2005 zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 177 Ort der Zustellung


Das Schriftstück kann der Person, der zugestellt werden soll, an jedem Ort übergeben werden, an dem sie angetroffen wird.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung


(1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Wird die Post mit der Ausfüh

Referenzen - Urteile | § 3 VwZG 2005

Urteil einreichen

128 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 VwZG 2005.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2018 - V ZB 258/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 258/17 vom 17. Mai 2018 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2018:170518BVZB258.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Mai 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Ri

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 09. Okt. 2018 - M 10 K 18.3371

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 14. Juni 2018 - B 5 S 18.376

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Bundespolizeiakademie vom 21. März 2018 wird wiederhergestellt. Die Aufhebung der Vollziehung des Bescheides der Bundespolizeiakademie

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 29. Juni 2016 - 5 K 1753/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 5 K 1753/15 Im Namen des Volkes Urteil BFH In dem Rechtsstreit A. Klägerin Gegen … Beklagter

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Apr. 2015 - AN 14 K 14.50194

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Klägerinnen sind russischer Staatsangehörigkeit, tschetsc

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Apr. 2016 - M 16 S 16.30495

bei uns veröffentlicht am 04.04.2016

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2015 - M 24 S 15.50081

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung vom 15. Januar 2015 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Streitg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2019 - M 11 S 18.34647

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Ausreiseaufforderu

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. Aug. 2018 - B 7 K 17.31482

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläge

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 05. Juni 2018 - B 7 K 17.32410

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. März 2016 - Au 7 S 16.30245

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller, der keine Ausweisdokumente vorl

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Aug. 2018 - M 10 K 16.3952

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Jan. 2017 - M 8 S 16.50931

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Anordnung der aufschiebe

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 12. Jan. 2017 - M 7 K 16.50050

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Feb. 2017 - M 9 S 17.50049

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der nach eigener Aussage am … Januar 1998 geborene Antragstelle

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. März 2016 - W 2 K 14.50204

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch S

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Sept. 2017 - RN 11 K 17.33963

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2015 - 13a B 15.50173

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. April 2015 wird der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 25. Juni 2014 aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verf

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Feb. 2019 - M 22 K 18.32189

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. Dezember 2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 30. Juli 2014 - 1 S 14.30285

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17.06.2014 wird abgelehnt. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahren

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 3 S 15.50870

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der nach seinen eigenen Angaben am ... in ... geborene Antragsteller ist senegalesische

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 30. Juli 2014 - 6 S 14.50085

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragsteller, ein iranisches Ehepaar, reist

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Aug. 2017 - M 10 S 17.30804, M 10 K 17.30593

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17. Januar 2016 gegen die Abschiebungsandrohung vom 28. November 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Eilverfahrens. III. Dem Antragsteller wird

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Nov. 2016 - M 8 S 16.50734

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die im Bescheid vom 17

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 23. Juli 2018 - Au 4 K 18.30645

bei uns veröffentlicht am 23.07.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 16.03.2018 (Gesch.-Z.: 7386288-475) wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. Nov. 2016 - Au 3 S 16.32189

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. Au 3 K 16.32188) gegen die Abschiebungsandrohung unter Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für ... vom 29. September 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Feb. 2018 - AN 3 K 16.31917

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der nach eigenen Angaben 1986 geborene Kläger ist äthiopischer Staats

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Okt. 2016 - M 6 S 16.50628

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren M 6 S 16.50628 wird abgelehnt. II. Die Antragsgegnerin wird angewiesen, die zuständige Ausländerbehörde anzuweisen, vorläufig bis zur r

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Okt. 2014 - 23 K 13.31261

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist eigenen Angaben

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Juli 2017 - M 10 S 17.40312

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 17. Januar 2017 gegen die Abschiebungsandrohung vom 10. Januar 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. März 2018 - 20 ZB 17.30364

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag der Kläger auf Zula

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Apr. 2014 - 7 S 14.50109

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller, ein tansanischer Staatsangehöriger, reiste nach seinen Angaben am ..

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 23. Aug. 2016 - W 1 S 16.31069

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 25. Juli 2016 Az. W 1 K 16.31068 gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. Juli 2016, Geschäftszeichen 6374218-461, wird angeordn

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 10. Apr. 2018 - Au 7 K 17.35638

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 02. März 2016 - M 10 K 15.3017

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 14. März 2018 - Au 7 S 18.30325

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin, die keine Ausweisdokumente vorl

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Mai 2017 - M 8 S 17.50959

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der auf

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Feb. 2016 - M 7 S 16.50051

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller, ein irakischer Staatsangehöriger, reiste nach eigenen Angaben am 12

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Jan. 2014 - 2 K 13.31257

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der 1997 geborene Kläger ist Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina. Sein Asylantrag war mit

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juni 2017 - M 25 K 17.35817

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Mai 2015 - M 7 K 14.50108

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. März 2014 - 7 S 14.30133

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird als unzulässig abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... 1994 geborene Antra

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Nov. 2017 - M 24 S 17.49400

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klage M 24 K 17.44362 aufschiebende Wirkung hat. II. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitzuteilen, dass angesichts der anhängigen Klage M 24 K

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Juni 2016 - M 7 S 16.50420

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Nach einem erfolglosen Einreiseversuch am 7. Mai 2016 reiste der Antragsteller, ein afg

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Juni 2016 - M 7 K 16.50419

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Nach einem erfolglosen Einreise

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Feb. 2018 - Au 7 S 17.35640

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz geg

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Jan. 2014 - 1 S 13.30405

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03.12.2013 wird abgelehnt. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens hat d

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Jan. 2014 - 1 S 13.30407

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 04.12.2013 wird abgelehnt. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trage

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 22. Juli 2015 - M 17 K 15.30892

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Juni 2015 - M 17 K 14.31151

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger ist indischer Staatsangehöriger aus der Provinz .

Referenzen

(1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Wird die Post mit der Ausführung der...
(1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Wird die Post mit der Ausführung der...
(1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Wird die Post mit der Ausführung der...
(1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Wird die Post mit der Ausführung der...