Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz - VwVG | § 14 Festsetzung der Zwangsmittel
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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Wird die Verpflichtung innerhalb der Frist, die in der Androhung bestimmt ist, nicht erfüllt, so setzt die Vollzugsbehörde das Zwangsmittel fest. Bei sofortigem Vollzug (§ 6 Abs. 2) fällt die Festsetzung weg.
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Die Bundesanstalt kann Verfügungen, die nach diesem Gesetz ergehen, mit Zwangsmitteln nach den Bestimmungen des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes durchsetzen. Sie kann auch Zwangsmittel gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts anwenden. Wi
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Der Verwaltungsakt, der auf die Herausgabe einer Sache oder auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, kann mit den Zwangsmitteln nach § 9 durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn sein soforti
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published on 07/08/2018 00:00
Tenor
I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Mai 2018 wird aufgehoben.
II. Die Vollstreckungsgläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Gründe
I.
Die Beteilig
published on 23/06/2014 00:00
Tenor
1. Der Bescheid der Stadt ... vom 9. Dezember 2013 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Beklagte zu 5/6 und die Klägerin zu 1/6 zu tragen.
Tatbestand
published on 07/07/2016 00:00
Tenor
I. Der Vollstreckungsschuldnerin wird für die Erfüllung ihrer gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger bestehenden Verpflichtung aus Ziffer II des vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 18. Januar 2011 im Verfahren 8 B 09.78
published on 26/01/2017 00:00
Tenor
I. Die Zwangsvollstreckung aus der in der Ankündigung der Zwangsvollstreckung der Antragsgegnerin vom 28. Dezember 2016 aufgeführten Forderung (Zwangsgeld, Nebenforderungen und Gebühren) wird vorläufig eingestellt.
II. Die
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(1) Der Verwaltungsakt, der auf die Herausgabe einer Sache oder auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, kann mit den Zwangsmitteln nach § 9 durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn sein sofortiger Vollzug...