Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 135

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 2) steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn durch Bundesgesetz die Berufung ausgeschlossen ist. Die Revision kann nur eingelegt werden, wenn das Verwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das Bundesverwaltungsgericht sie zugelassen hat. Für die Zulassung gelten die §§ 132 und 133 entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 49


Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 132


(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulas

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 133


(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 49


Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

68 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2016 - M 4 K 14.2436

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt seine Anerkennung als

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. März 2015 - Au 2 K 14.833

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelasse

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 4 K 15.4018

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Juli 2014 - 2 K 13.1301

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Apr. 2014 - 4 K 13.1787

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Juni 2014 - M 4 K 14.1308

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand D

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2014 - M 4 K 13.3980

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Dez. 2017 - 6 B 30/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Gründe I 1 Der Kläger ist Soldat auf Zeit und begehrt seine Anerkennung als Kriegsdienstverweig

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 08. Dez. 2017 - 2 BvR 2019/17

bei uns veröffentlicht am 08.12.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 22. Sept. 2017 - 1 A 288/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrun

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 20. Juli 2017 - 12 A 313/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Feb. 2017 - 3 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Gründe 1 Die Revision ist unzulässig und deshalb zu verwerfen. 2 Di

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Sept. 2016 - 1 K 5991/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der  außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.  Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Klägerin ist ein regional tätiges Telekommunikationsuntern

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Mai 2016 - 4 K 1218/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Aufwendungen der Klägerin für Sponsoring sowie in diesem Zusammenhang stehende.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. März 2016 - 1 K 523/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstre

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. März 2016 - 3 PKH 3/15, 3 PKH 3/15 (3 B 39/15)

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Gründe 1 Dem Kläger kann für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens BVerwG 3 B 39.15 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Gerichtsbescheid des Verwaltungsgeri

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Jan. 2016 - 8 K 6976/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 9. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Dezember 2014 verpflichtet, die Klägerin als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 19. Nov. 2015 - 5 K 2129/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 7. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. September 2014 verpflichtet, den Kläger als Kriegsdienstverweig

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 10. Nov. 2015 - 1 K 2618/15.TR

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % de

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - 2 C 23/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tatbestand 1 Der 1959 geborene Kläger stand als Berufssoldat, zuletzt im Dienstgrad eines Oberstabsfeldwebels (Besoldungsgruppe A 9 BBesO), im Dienst der Be

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2015 - 1 K 2736/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wi

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 5400/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreib

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4205/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - werden aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ein Drittel, die Beklagte trägt zwei Drittel der Kostendes Verfahrens. Die auß

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4178/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., zu 2. und zu 4.. Die Beigeladene zu 3. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Das Urteil ist weg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 4151/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - und Ziffern 1. und 2. der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 07. Oktober 2014 - BK 1-13/002 - werden aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. März 2015 - 6 K 5695/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, w

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 A 680/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig. Die Beigeladenen zu 1. hat ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu t

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1924/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/100 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1925/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/099 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1814/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/099 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1654/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/100 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Sept. 2014 - 9 K 792/08

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Sept. 2014 - 9 K 737/08

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 21 K 2941/09

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Der Beschluss der Beklagten vom 31. März 2009 – BK 3c-09-005/E 20.01.09 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsv

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 04. Juli 2014 - 9 K 6520/10

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 04. Juli 2014 - 9 K 6519/10

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 04. Juli 2014 - 9 K 6509/10

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe die Klägerin Entgelte für die Überlassung von Teilnehmerdaten verlangen kann. 3Die Klägerin bietet Sprach

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Juni 2014 - 6 B 17/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 14. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Juni 2014 - 6 B 32/14

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 25. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Apr. 2014 - 8 K 6656/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 2. August  2012 und des Widerspruchsbescheides vom 12. November  2012 verpflichtet, den Kläger als Kriegsdienstverwe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 09. Apr. 2014 - 21 K 2251/11

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Feb. 2014 - 21 K 3433/10

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungs-schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Feb. 2014 - 21 K 3308/10

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungs-schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 21 K 2807/09

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31. März 2009 (BK3a-09/004) verpflichtet, über den am 20. Januar 2009 ge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 21 K 2745/09

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Ziffer 1. des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31. März 2009 (BK 3a-09/004) wird aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ein Viertel der Kosten des Verfahrens einschließlich eines Viertels der außer

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Jan. 2014 - 6 K 2058/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Die Klage ist zurückgenommen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin erhob am 14.04.1998 Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen den Landkreis ... - Ausgleichsamt - weg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Dez. 2013 - 1 K 1795/07

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.03.2007 (BK 4b–07–001/E 19.01.07) wird aufgehoben. Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beig

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Dez. 2013 - 1 K 3325/10

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Klägerin, die ein digitales zellulares Mobilfunknetz betreibt, wurde, wie die anderen drei Mobilfunknetzbetreiber auch, mit bestandskräftigen Regulierung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 5214/06

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung von Ziff. 1.1, 1.2 und 2. des Beschlusses vom 8. November 2006 (BK 3a/b-06-008/E 30.08.06) verpflichtet, über die

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 5166/06

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die V

Referenzen

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses...
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses...
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das...
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das...
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das...
(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen. Die...
(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen. Die...