Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 102 Betriebshaftpflichtversicherung

(1) Besteht die Versicherung für ein Unternehmen, erstreckt sie sich auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der Personen, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen. Die Versicherung gilt insoweit als für fremde Rechnung genommen.

(2) Wird das Unternehmen an einen Dritten veräußert oder auf Grund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen, tritt der Dritte an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seiner Berechtigung sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. § 95 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 96 und 97 sind entsprechend anzuwenden.

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Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 95 Veräußerung der versicherten Sache


(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. (2) De

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 96 Kündigung nach Veräußerung


(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Ver

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 97 Anzeige der Veräußerung


(1) Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eint

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2010 - IV ZR 130/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 130/08 vom 19. Mai 2010 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, den Richter Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski und Le

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2005 - IV ZR 212/04

bei uns veröffentlicht am 02.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 212/04 Verkündet am: 2. März 2005 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ VVG §§ 102, 1

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Feb. 2019 - 5 K 1199/17.NW

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung von bei dem Kläger anges

Oberlandesgericht München Endurteil, 27. März 2015 - 25 U 3746/14

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 25 U 3746/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 27.03.2015 12 O 28863/13 LG München I Die Urkundsbeamtin In dem Rechtsstreit … - Klägerin und Berufungsklägerin -

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Sept. 2016 - 8 AZR 187/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Revision der Beklagten zu 2. - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Februar 2015 - 16 Sa 664/14 - te

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Nov. 2015 - VI R 47/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 25. Juni 2014  2 K 78/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 31. März 2015 - 6 Sa 351/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungseinlegungs- und Berufungsbegründungsfrist gewährt. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 19.06.2013 – 1 Ca 40/1

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 12. Nov. 2014 - 20 U 261/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vol

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 25. Juni 2014 - 2 K 78/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für die Zeit von Januar 2007 bis Dezember 2009 vom 15. Juni 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. April 2013 wird geändert und

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 09. Okt. 2008 - 16 U 39/07

bei uns veröffentlicht am 09.10.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Februar 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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