Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 35 Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze

(1) Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung der laufenden Versorgung auf Grund des Versorgungsausgleichs auf Antrag ausgesetzt.

(2) § 33 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3) Die Kürzung ist höchstens in Höhe der Ausgleichswerte aus denjenigen Anrechten im Sinne des § 32 auszusetzen, aus denen die ausgleichspflichtige Person keine Leistung bezieht.

(4) Fließen der ausgleichspflichtigen Person mehrere Versorgungen zu, so ist jede Versorgung nur insoweit nicht zu kürzen, als dies dem Verhältnis ihrer Ausgleichswerte entspricht.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen


(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. (1a) Befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die Anspruch un
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 36 Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze


(1) Über die Anpassung, deren Abänderung und Aufhebung entscheidet der Versorgungsträger, bei dem das auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzte Anrecht besteht. (2) Antragsberechtigt ist die ausgleichspflichtige Person. (3) § 34 Abs. 3 und 4 gil
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 33 Anpassung wegen Unterhalt


(1) Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 32 Anpassungsfähige Anrechte


Die §§ 33 bis 38 gelten für Anrechte aus 1. der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Höherversicherung,2. der Beamtenversorgung oder einer anderen Versorgung, die zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgeset

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2013 - XII ZB 527/12

bei uns veröffentlicht am 13.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 527/12 vom 13. Februar 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 27, 35 Eine befristete Herabsetzung des Versorgungsausgleichs ist nicht bereits deshalb gebo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2015 - 3 ZB 14.60

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Dezember 2013 wird

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Okt. 2016 - W 1 K 16.748

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. März 2018 - W 1 K 17.319

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Nov. 2018 - 2 B 37/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbeg

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Nov. 2018 - 2 B 35/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbeg

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2018 - XII ZB 623/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 623/17 vom 11. April 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 27; SGB VI § 162 Nr. 2 a) Das durch die Tätigkeit in einer Werkstatt f

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Sept. 2016 - 1 A 1563/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Der Antrag wird auf Kosten der Beklagten abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 394,93 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Antrag hat keinen Er

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Sept. 2015 - 3 A 469/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 3.000,00 € festgesetzt Gründe: 1Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juni 2015 - 13 K 28/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 2 des Bescheides vom 7. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 2014 verpflichtet, die gemäß § 55c Absatz 1 Satz 1 SVG erfolgte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers ab

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Mai 2015 - 4 S 1198/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. April 2013 - 7 K 1848/12 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - XII ZB 252/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 2 5 2 / 1 4 vom 15. April 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 27 Allein die Gesetzesänderung betreffend den Wegfall des sogenannten Rentnerbzw. Pensi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2015 - 4 S 483/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Oktober 2013 - 4 K 3059/11 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 24. Juni 2014 - 13 UF 100/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners bzw. die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 19. Juli 2013 (Az.: 885 F 194/10) in Ziffer 2, Absatz 1 und 2 wie folgt abgeändert: Im Wege

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Apr. 2014 - II-8 UF 77/13

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Oberhausen vom 17.01.2013 – 43 F 554/12 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels hinsichtlich des Anrechts des Antragsgegners aus

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 13. März 2014 - 5 K 1024/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheides vom 28. Januar 2013 verpflichtet, dem Kläger ab dem 1. April 2012 Rentenleistungen in ungekürzter Höhe zu leisten. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich d

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 25. Nov. 2011 - 6 UF 142/11

bei uns veröffentlicht am 25.11.2011

Tenor 1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs in den Ziffern 2. bis 4. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 6. Juli 2011 - 52 F 400/10 S - wird kostenpflichtig als unzu

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