Verdienststatistikgesetz - VerdStatG | § 7 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale der Erhebung sind:
- 1.
Name und Anschrift der Erhebungseinheit, - 2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen, - 3.
Personalnummern der in die Erhebung nach § 4 einbezogenen Beschäftigten oder, wenn keine Personalnummern vorliegen, eindeutige, im Zeitverlauf gleichbleibende Ordnungsnummern der Beschäftigten.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
wird zitiert von 2 anderen §§ im .
zitiert 1 andere §§ aus dem .
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
(1) Die Erhebung der Arbeitsverdienste wird im Kalenderjahr 2021 einmal für den Berichtsmonat April und ab dem Kalenderjahr 2022 monatlich durchgeführt.
(2) Die Erhebung erstreckt sich auf die Wirtschaftszweige nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006...