Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 9 Formwechsel in eine Personengesellschaft

Im Falle des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übertragungsbilanz, die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Bilanzen nach Satz 2 können auch für einen Stichtag aufgestellt werden, der höchstens acht Monate vor der Anmeldung des Formwechsels zur Eintragung in ein öffentliches Register liegt (Übertragungsstichtag); § 2 Absatz 3 bis 5 gilt entsprechend.

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Referenzen - Gesetze | § 9 UmwStG 2006

§ 9 UmwStG 2006 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 9 UmwStG 2006 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 1a Option zur Körperschaftsbesteuerung


(1) Auf unwiderruflichen Antrag sind für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden
§ 9 UmwStG 2006 wird zitiert von 2 anderen §§ im Umwandlungssteuergesetz.

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 27 Anwendungsvorschriften


(1) Diese Fassung des Gesetzes ist erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12. Dezember 2006 erfolgt is

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 25 Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils


In den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft im Sinne des § 190 des Umwandlungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom
§ 9 UmwStG 2006 zitiert 3 andere §§ aus dem Umwandlungssteuergesetz.

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 2 Steuerliche Rückwirkung


(1) Das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie des übernehmenden Rechtsträgers sind so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt (steuerl

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 3 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft


(1) Bei einer Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person sind die übergehenden Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, in der steuerlichen Schlussbi

Referenzen - Urteile | § 9 UmwStG 2006

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9 UmwStG 2006.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Okt. 2015 - IV R 37/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18. September 2013  3 K 1205/12, 3 K 347/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juni 2013 - I R 36/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) zu Recht eine in 2006 gebildete Rücklage (sog. Ansparabschreibung) zum Ende eines aufgrund

Referenzen

(1) Das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie des übernehmenden Rechtsträgers sind so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt (steuerlicher...