Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 304 Wirksamwerden des Formwechsels
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Umwandlungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Der Formwechsel wird mit der Eintragung der Kapitalgesellschaft in das Handelsregister wirksam. Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung unberührt.
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published on 13/03/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten – werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages
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