Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 234 Inhalt des Formwechselbeschlusses
Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 234 Inhalt des Formwechselbeschlusses
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Umwandlungsgesetz Inhaltsverzeichnis
In dem Formwechselbeschluss müssen auch enthalten sein:
- 1.
die Bestimmung des Sitzes der Personengesellschaft; - 2.
beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft die Angabe der Kommanditisten sowie des Betrages der Einlage eines jeden von ihnen; - 3.
der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft. Beim Formwechsel in eine Partnerschaftsgesellschaft ist § 213 auf den Partnerschaftsvertrag nicht anzuwenden.
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 09/05/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 29/03 Verkündet am: 9. Mai 2005 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 01/12/2011 00:00
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.06.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 17KFH O 87/09 - wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil sowie da
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