Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 127 Spaltungsbericht

Die Vertretungsorgane jedes der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haben einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Spaltung, der Vertrag oder sein Entwurf im einzelnen und bei Aufspaltung und Abspaltung insbesondere das Umtauschverhältnis der Anteile und die bei seiner Ermittlung gewählten Bewertungsmethoden oder die Angaben über die Mitgliedschaften bei den übernehmenden Rechtsträgern, der Maßstab für ihre Aufteilung sowie die Höhe einer anzubietenden Barabfindung und die zu ihrer Ermittlung gewählten Bewertungsmethoden rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden (Spaltungsbericht); der Bericht kann von den Vertretungsorganen auch gemeinsam erstattet werden. § 8 Absatz 1 Satz 3 bis 5, Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden; bei Aufspaltung ist § 8 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe a nicht anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 5 ParlBG

§ 5 ParlBG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 5 ParlBG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Stabilisierungsfondsgesetz - FMStFG | § 8a Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten


(1) Die Anstalt kann auf Antrag der übertragenden Gesellschaft teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, auf die bis zum 31. Mai 2014 erworbene Risikopositionen sowie auf die nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche der übertrag
§ 5 ParlBG wird zitiert von 2 anderen §§ im Parlamentsbeteiligungsgesetz.

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 148 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung


(1) Bei der Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung zur Eintragung in das Register des Sitzes einer übertragenden Genossenschaft hat deren Vorstand auch zu erklären, daß die durch Gesetz und Satzung vorgesehenen Voraussetzungen für die Gründu

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 146 Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung


(1) Bei der Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung zur Eintragung in das Register des Sitzes einer übertragenden Aktiengesellschaft hat deren Vorstand oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien haben deren zu ihrer Vertretung ermächtigte pe
§ 5 ParlBG zitiert 1 andere §§ aus dem Parlamentsbeteiligungsgesetz.

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 8 Verschmelzungsbericht


(1) Die Vertretungsorgane jedes der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben einen ausführlichen schriftlichen Bericht (Verschmelzungsbericht) zu erstatten, in dem Folgendes rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet wird:1.die V

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Oberlandesgericht Köln Urteil, 28. März 2014 - 19 U 143/13

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.07.2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 274/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Anspruch des Klägers auf Ausgleichszahlung nach § 89 b HGB ist

Referenzen

(1) Die Vertretungsorgane jedes der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben einen ausführlichen schriftlichen Bericht (Verschmelzungsbericht) zu erstatten, in dem Folgendes rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet wird:1.die Verschmelzung,2...