Umweltinformationsgesetz - UIG 2005 | § 6 Rechtsschutz

(1) Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

(2) Gegen die Entscheidung durch eine Stelle der öffentlichen Verwaltung im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 ist ein Widerspruchsverfahren nach den §§ 68 bis 73 der Verwaltungsgerichtsordnung auch dann durchzuführen, wenn die Entscheidung von einer obersten Bundesbehörde getroffen worden ist.

(3) Ist die antragstellende Person der Auffassung, dass eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 den Antrag nicht vollständig erfüllt hat, kann sie die Entscheidung der informationspflichtigen Stelle nach Absatz 4 überprüfen lassen. Die Überprüfung ist nicht Voraussetzung für die Erhebung der Klage nach Absatz 1. Eine Klage gegen die zuständige Stelle nach § 13 Absatz 1 ist ausgeschlossen.

(4) Der Anspruch auf nochmalige Prüfung ist gegenüber der informationspflichtigen Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 innerhalb eines Monats, nachdem diese Stelle mitgeteilt hat, dass der Anspruch nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann, schriftlich geltend zu machen. Die informationspflichtige Stelle hat der antragstellenden Person das Ergebnis ihrer nochmaligen Prüfung innerhalb eines Monats zu übermitteln.

(5) Durch Landesgesetz kann für Streitigkeiten um Ansprüche gegen private informationspflichtige Stellen auf Grund von landesrechtlichen Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen der Verwaltungsrechtsweg vorgesehen werden.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 68


(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer ob
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Umweltinformationsgesetz - UIG 2005 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Informationspflichtige Stellen sind 1. die Regierung und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung. Gremien, die diese Stellen beraten, gelten als Teil der Stelle, die deren Mitglieder beruft. Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht

Referenzen - Urteile |

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. Juli 2016 - 2 M 14/16

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Gründe I. 1 Die Antragstellerin betreibt im Ortsteil (...) der Gemeinde A-Stadt auf der Grundlage eines durch Bescheid des Antragsgegners vom 22.07.2004 zugelassenen Abschlussbetriebsplans ein Versatzbergwerk. Dort werden die durch den Abbau mi

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Mai 2016 - 7 C 13/15

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor Soweit der Kläger einen presserechtlichen Anspruch geltend macht, wird das Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 7 C 12.16 (neu 7 C 3.17) fortgeführt.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Mai 2016 - 7 C 7/15

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor Soweit der Kläger einen presserechtlichen Anspruch geltend macht, wird das Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 7 C 11.16 (neu 7 C 2.17) fortgeführt.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 21. Sept. 2015 - 4 K 146/15.NW

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. Aug. 2007 - 1 M 81/07

bei uns veröffentlicht am 27.08.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 06. Juni 2007 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert wir